FRAGEN? - FAQs

Der Bund gewährt Studierenden an Universitäten auf der Grundlage des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl 1992/305 in der Fassung BGBl I 2015/47 folgende Studienbeihilfen:

a. Wer sich vier Jahre vor Aufnahme des Studiums selbst erhalten hat, oder wer unterhaltspflichtige Eltern hat, deren Einkommen festgelegte Höchstbeträge (diese sind von verschiedenen Faktoren wie Größe der Familie, Anzahl der Verdiener, Studienort des Stipendienbeziehers, Anzahl der in Ausbildung befindlichen Kinder abhängig) nicht übersteigt, hat einen Rechtsanspruch auf Studienbeihilfe. Neben dieser Studienbeihilfeist ein zusätzliches Einkommen von jährlich bis zu € 10.000,- gestattet. Die Jahres-Zuverdienstgrenze kann sich auch erhöhen, wenn Sie für eigene Kinder Unterhalt leisten (um mindestens € 2.988,- je Kind). Genauere Informationen finden Sie unter www.stipendium.at.
 

b. Vom Einkommen unabhängig gibt es für besonders guten Studienerfolg Leistungsstipendien. Ein Leistungsstipendium kann für den ersten und den zweiten Studienabschnitt sowie für das Doktoratsstudium in der Studienabteilung der Universität Linz beantragt werden. Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Leistungen darf nicht schlechter als 2,0 sein. Der Antragsteller muss den ersten Studienabschnitt im Regelfall binnen drei Semestern, den zweiten Abschnitt binnen sieben Semestern, das gesamte Diplomstudium in zehn Semestern und das Doktoratsstudium binnen sieben Semestern absolviert haben. Die Stipendienhöhe beträgt zwischen € 750 und € 1.500,-. Bewerben sich mehr KandidatInnen als Mittel zur Verfügung stehen, so werden die nach dem Notendurchschnitt relativ besten KandidatInnen bevorzugt.

c. Wer im Studium bereits fortgeschritten ist, kann ein Stipendium für die Dauer von höchstens 18 Monaten in der Höhe von € 700,- bis zu € 1.040,- monatlich zur Beschleunigung des Studienabschlusses erhalten. Die Voraussetzungen für ein derartiges Studienabschluss-Stipendium sind: Abschluss des Diplomstudiums bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden (oder zwei Fachprüfungen); das Thema der Diplomarbeit muss der/die Studierende bereits übernommen haben. Zumindest Halbbeschäftigung über mindestens 36 Monate in den letzten 48 Monaten vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums oder ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit; gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt. Aufgabe der Berufstätigkeit spätestens bis zur Zuerkennung des Stipendiums. Der Werber darf in den letzen vier Jahren keine Studienbeihilfe bezogen haben. Bei der Zuerkennung darf der/die AntragstellerIn noch nicht 41 Jahre alt sein. Der/die AntragstellerIn darf noch kein Studium abgeschlossen haben. Genauere Informationen finden Sie unter „Studienabschluss-Stipendium“.

Für die staatlichen Studienbeihilfen sind die Studienbeihilfenbehörden des Bundes zuständig. Dort erhalten Sie Auskünfte und nähere Informationen für die Antragstellung. Beachten Sie die Fristen. Für die Universität Linz zuständig ist die Stipendienstelle Linz, Ferihumerstraße 15, 4040 Linz (Tel: 0732/66 40 31; Fax: 0732/66 40 31 310; e-mail: stip.linz@stbh.gv.at).

Abgesehen vom Bund vergeben auch gesetzliche Interessenvertretungen, Verbände, private und öffentliche Institutionen Stipendien. Informationen dazu erhalten Sie bei der Hochschülerschaft an der Universität Linz, Sozialreferat, Altenberger Straße 69, 4040 Linz (Tel: 0732/2468-9372; Fax: 0732/2468-9396; e-mail: sozialreferat@oeh.jku.at)

Brille liegt auf Lehrbücher