PUBLIC INTERNATIONAL LAW
Das Studienhandbuch sieht für das Fach Public International Law folgende Lehrveranstaltungen vor:
1. Vorlesung Public International Law
2. KV Analysis and Argumentation in Public International Law
1. Vorlesung Public International Law
Das Studienhandbuch sieht für das Fach Public International Law eine Vorlesung im Ausmaß von zwei Semesterstunden vor. Die Vorlesung wird im Medienkoffer Public International Law/Europarecht auf der DVD "Haslinger, Public International Law" multimedial aufbereitet abgespeichert. Der multimediale Vorlesungsbetrieb wird durch die gedruckten Lernunterlagen Lehrbuch "Haslinger/Stadlmeier, Public International Law", Glossar "Haslinger, Public International Law", Lernunterlage "Haslinger, Public International Law - Exam cases", Materials "Haslinger, Public International Law" und die Lernunterlage "Haslinger/Stadlmeier, Public International Law - Leading cases" ergänzt.
2. Analysis and Argumentation in Public International Law
2.1. Inhalte, Ziele:
Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Fälle im Völkerrecht in englischer Sprache zu analysieren, zu bewerten und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Sie sind fähig, rechtliche Probleme in internationalen Kontexten zu erkennen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Völkerrechts zu lösen.
2.2. Beurteilungskriterien (laut Studienhandbuch):
Die Beurteilung erfolgt im Präsenzstudium aufgrund der Anwesenheit und Mitarbeit in Form von mündlichen und schriftlichen Beiträgen.
Mind. 75% Anwesenheit und Mitarbeit - „mit Erfolg teilgenommen“, Anwesenheit unter 75% oder keine Mitarbeit - „ohne Erfolg teilgenommen“
Besonderheiten des Multimediastudiums werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
3. Fachprüfung Public International Law (schriftlich)
3.1. Prüfungsaufgabe:
Die Fachprüfung Public International Law wird in Form einer englischsprachigen Klausurarbeit mit einer Höchstdauer von 90 Minuten abgelegt.
3.2. Prüfungsstoff:
Der Prüfungsstoff für diese Fachprüfung ist durch die im Medienkoffer Public International Law/Europarecht enthaltenen Unterlagen abgegrenzt und umfasst die Vorlesung Public International Law und die KV Analysis and Argumentation in Public International Law.
3.3. Zulassung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der Rechtswissenschaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet ist und sämtliche Prüfungen der ersten Diplomprüfung positiv abgeschlossen hat. Anmeldevoraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung der KV Analysis and Argumentation in Public International Law . Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird vom Prüfungs- und Anerkennungsservice der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Public International Law können Sie sich hier anmelden.
3.4. Termine und Orte:
Die Prüfungstermine für die Fachprüfungen werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann den Prüfungsterminen entnommen werden.
3.5. Erlaubte Unterlagen:
Unkommentierte Gesetzestexte.
3.6. Beurteilung und Wiederholung:
Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.

