STEUER­RECHT

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Steuerrecht folgende Lehrveranstaltung vor:

 

1. VL Steuerrecht

Der Stoff für das Fach „Steuerrecht“ ist im Medienkoffer „Steuerrecht“ (Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber/Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger) zusammengestellt.

1.1. Prüfungsaufgabe:

Die Fachprüfung Steuerrecht wird im Zuge einer schriftlichen Lehrveranstaltungs­prüfung abgehalten. Die Klausur dauert 90 Minuten und setzt sich aus Beispielen und Theoriefragen zusammen.

1.2. Prüfungsstoff:

Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesung "Steuerrecht" von Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber/Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger. Das Skriptum zur Vorlesung ist im Medienkoffer "Steuerrecht" enthalten. Für die Prüfungs­vorbereitung wird ein Repetitorium angeboten.

1.3. Zulassung:

Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der rechtswissen­schaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet ist und sämtliche Prüfungen des 1. Studienabschnittes abgeschlossen hat. Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Steuerrecht können Sie sich hier anmelden.

1.4. Termine und Orte:

Die schriftliche Fachprüfung findet am Beginn jedes Semesters (Oktober und März) und am Ende jedes Sommersemesters (Juni) in Bregenz, Stadtschlaining, Villach und Wien zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz statt. Als Studierende/r des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissen­schaften können Sie die Fachprüfung zu den genannten Terminen auch in Linz schreiben. Zudem können Sie zu drei weiteren Terminen in Linz antreten: Mitte und Ende jedes Wintersemesters (November/­Dezember und Jänner) und Mitte jedes Sommer­semesters (April/Mai). Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann hier entnommen werden.

1.5. Erlaubte Unterlagen:

Es sind nur unkommentierte Gesetzestexte zulässig.

1.6. Beurteilung und Wiederholung:

Die Prüfung wird mit Sehr Gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4) oder Nicht Genügend (5) beurteilt. Die Note wird dabei idR nach folgendem Punkteschema festgelegt: 22,5 bis 25 Punkte Sehr Gut (1); 19 bis 22 Punkte Gut (2); 15,5 bis 18,5 Punkte Befriedigend (3); 12,5 bis 15 Punkte Genügend (4); 12 und weniger Nicht Genügend (5). ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt (insg. 5 Antritte) werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.