UNTERNEHMENSRECHT
Das Studienhandbuch sieht für das Fach Unternehmensrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:
1. Vorlesung Allgemeines Unternehmensrecht
2. Vorlesung Gesellschaftsrecht
3. Vorlesung Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb
4. Vorlesung Wertpapierrecht
5. Übung Unternehmensrecht
1. Vorlesungen Unternehmensrecht
2. Fachprüfung Unternehmensrecht (mündlich)
2.1. Prüfungsmodus:
Die Fachprüfung Unternehmensrecht wird mündlich abgenommen. Die Prüfung dauert idR ca 15 Minuten und besteht aus Theorie- und/oder kleineren Fallfragen. Es besteht freie PrüferInnenwahl.
2.2. Prüfungsstoff:
Prüfungsstoff ist der Inhalt des Medienkoffers „Unternehmensrecht“ nach den darin enthaltenen Hinweisen.
2.3. Zulassung:
Antrittsvoraussetzung ist die Absolvierung des Faches „Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete für Jurist/inn/en“. Die Anmeldefrist zur Fachprüfung endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird vom Prüfungs- und Anerkennungsservice der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Unternehmensrecht können Sie sich hier anmelden.
2.4. PrüferInnen:
Den Studierenden stehen als PrüferInnen Univ.-Prof.in Dr.in Eveline Artmann, assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Helene Herda, Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Assoz. Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Wolkerstorfer LL.B. sowie Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger zur Verfügung.
2.5. Termine und Orte:
Die Prüfungstermine für die mündlichen Fachprüfungen werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann den "Prüfungsterminen" entnommen werden.
2.6. Erlaubte Unterlagen:
Zulässig sind unkommentierte Gesetzestexte.
2.7. Beurteilung und Wiederholung:
Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.
Das Ergebnis der Fachprüfung Unternehmensrecht wird unmittelbar im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.