ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG
Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen.
Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung.
Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:
- Bürgerliches Recht
- Unternehmensrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Strafrecht II
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
-
Romanistische Grundlagen der europäischen Privatrechtsordnungen und Rechtsvergleichung
-
Public International Law
- Europarecht
- Steuerrecht

sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:
- aus Lehrveranstaltungen, die Zulassungsvoraussetzung (für eine Fachprüfung) sind
- aus einer VU Wirtschaftswissenschaften für Jurist*innen II
- aus einer KV Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht
- aus einer KV Grundzüge der Rechtsphilosophie
sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkten finden Sie hier.
Die Ausstellung des Zeugnisses über die erfolgreiche Absolvierung der Zweiten Diplomprüfung setzt auch die positive Beurteilung der Diplomarbeit sowie die Erbringung des Nachweises über die erbrachten freie Studienleistungen voraus.
Für den Abschluss der zweiten Diplomprüfung ist die Absolvierung der Fächer mithilfe eines Prüfungsrasters im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen.

