EINFÜHRUNG IN DIE RECHTSWISSENSCHAFTEN

 

NEUER STUDIENPLAN

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Einführung in die Rechtswissenschaften folgende Lehrveranstaltungen vor:

- KS Einführung in die Rechtswissenschaften

- AG Einführung in die Rechtswissenschaften

1. KS Einführung in die Rechtswissenschaften

 

1.1. Inhalt, Ziel:

Die Studierenden verstehen den Begriff und die Funktion des Rechts sowie dessen Abgrenzung zu Moral und Sitte. Sie erfassen die Grundprinzipien des Staates und des Rechts, einschließlich der Gewaltenteilung und der rechtlichen Normenhierarchie. Sie kennen die wichtigsten Normentypen und sind in der Lage, Normenkollisionen durch Anwendung juristischer Methoden zu lösen. Zudem erkennen sie die Bedeutung der Sprache für das juristische Arbeiten und verstehen unterschiedliche methodische Zugänge zum Recht, insbesondere Unterschiede zwischen zivil- und öffentlich-rechtlichen Herangehensweisen. Außerdem haben sie ein erstes Verständnis für die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit und den unterschiedlichen Ausprägungen und Zielsetzungen in ihren Teildisziplinen sowie für die historische und kulturelle Dimension des Rechts entwickelt.

1.2. Prüfungsstoff:

Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

1.3. Prüfungsmodus:

Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung im Ausmaß von 90 Minuten (6 Termine pro Studienjahr)

1.4. Zulassung:

keine Anmeldungsvoraussetzung

2. AG Einführung in die Rechtswissenschaften

2.1. Inhalt, Ziel:

Die Studierenden verstehen die grundlegenden Konzepte des Rechts und sind mit den ersten Grundlagen vertraut, um juristische Fragestellungen methodisch und strukturiert zu bearbeiten, um juristische Texte zu lesen und zu analysieren sowie ihre Argumentationen klar und verständlich zu formulieren. Aufgrund interaktiver Übungen haben sie ein Bewusstsein für die Bedeutung der juristischen Sprache entwickelt und gelernt, zwischen verschiedenen Denk- und Argumentationsweisen zu unterscheiden. Die Studierenden können kurze Fragestellungen zu den im KS Einführung in die Rechtswissenschaften vermittelten Kenntnissen eigenständig beantworten.

2.2. Prüfungsmodus:

75 % Anwesenheit, mit Erfolg teilgenommen

2.3. Zulassung:

keine Anmeldungsvoraussetzung