VERGLEICHENDE GESCHICHTE DES PRIVATRECHTSDENKENS

 

NEUER STUDIENPLAN

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens folgende Lehrveranstaltung vor:

- VU Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens

1. VU Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens

1.1. Inhalt, Ziel:

Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis für die historische Entwicklung des Privatrechtsdenkens in Europa seit der Antike und erkennen den Einfluss verschiedener rechtlicher und methodischer Traditionen auf moderne Privatrechtsordnungen. Sie können zentrale Konzepte wie Falldenken und Regeldenken, die Kodifikationsidee und die Wechselwirkungen zwischen nationalen und europäischen Privatrechtsentwicklungen einordnen. Sie erkennen, wie Juristen unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen gearbeitet haben und weiterhin arbeiten, und verstehen die Bedeutung der Romanistik für die Entwicklung der europäischen Privatrechtswissenschaft. Zudem sind sie in der Lage, die Rolle von Gesetzgebern, Gerichten und der Rechtswissenschaft in der Privatrechtsentwicklung kritisch zu reflektieren.

1.2. Prüfungsstoff:

Der Stoff der Klausuren orientiert sich an den in der Lehrveranstaltung bis zur Klausur behandelten Themenbereichen.

1.3. Literatur:

Grundlage der Lehrveranstaltung ist die im Medienkoffer Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens vorhandene Literatur. Darüber hinausgehende Literatur wird gegebenenfalls online zur Verfügung gestellt.

1.4. Prüfungsmodus:

Zwei Klausuren zu je 90 Minuten.

1.5. Zulassung:

Anmeldevoraussetzung ist die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)