ÖFFENTLICHES RECHT I
Studienkonzept Öffentliches Recht I
Der Fachbereich Öffentliches Recht (Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre sowie Institut für Multimediales Öffentliches Recht) bietet ein abgestimmtes Studienkonzept für das Fach Öffentliches Recht I an. Dieses ermöglicht – Interesse, Einsatz- und Lernbereitschaft vorausgesetzt – von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Öffentlichen Rechts. Die einzelnen Teile des Konzepts – Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und Prüfungen – sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig.
Der Studienplan sieht für das Fach Öffentliches Recht I folgende Lehrveranstaltungen vor:
- KS Öffentliches Recht I (4 ECTS/4 SSt)
- AG Öffentliches Recht I (4 ECTS/2 SSt)
- UE Öffentliches Recht I (1) (1 ECTS/1 SSt)
- UE Öffentliches Recht I (2) (4 ECTS/1 SSt)
1. Kurs Öffentliches Recht
Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.
Lernergebnisse:
Die Studierenden verstehen die Funktionsweise des Staates und die Bedeutung des Rechts. Sie verfügen über Kenntnisse zum Sinn und zur Funktion der Verfassung, zu den obersten Verfassungsprinzipien sowie zur Typologie der Rechtsquellen. Darüber hinaus kennen sie die Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungsverfahrens sowie des Rechtsschutzsystems. Auf Grundlage dieses Wissens sind die Studierenden in der Lage, einfache Sachverhalte öffentlich-rechtlich einzuordnen und zu bewerten und (einfache) Anträge und Bescheide zu verfassen.
Lehrinhalte:
Der Kurs besteht aus den Kursteilen „Theorie“ sowie „Methodik“. Die beiden Kursteile bauen nicht aufeinander auf, sondern laufen eigenständig nebeneinander.
Im Kursteil „Theorie“ werden die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, die im weiteren Studienverlauf im Rahmen der Fächer „Verfassungsrecht“ und „Verwaltungsrecht“ des 2. Studienabschnitts vertieft werden, erläutert; behandelt werden insbesondere Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungsverfahrens sowie des Rechtsschutzsystems. Der Kursteil „Methodik“ hat die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung einschließlich des Verfassens von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid einer Verwaltungsbehörde) zum Gegenstand. Die Lehrveranstaltung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Prüfungsliteratur. Sie zeigt darüber hinaus Zusammenhänge auf und verdeutlicht besonders schwer zu verstehende Problemfelder.
Beurteilungskriterien:
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Testungen. Während des laufenden Semesters werden vier Testungen angeboten, die aus jeweils fünf Fragen bestehen und bei denen maximal jeweils 5 Punkte vergeben werden; die Bearbeitungsdauer pro Testung beträgt 12 Minuten. Die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Bewertungsschema:
Teilnahme an mindestens drei Testungen und mehr als 7,5 Punkte erreicht = mit Erfolg teilgenommen; Teilnahme an weniger als drei Testungen und/oder höchstens 7,5 Punkte erreicht = ohne Erfolg teilgenommen. Studierende, die auf dieser Grundlage mit "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen.
Jede Wiederholung erfolgt in Form einer automatisierten Computer-Testung über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, die aus 15 Fragen besteht, für die maximal 15 Punkte vergeben werden; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Für die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" müssen mehr als 7,5 Punkte erreicht werden.
Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.
2. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I
Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.
Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen auf Basis der ihnen in der Einführung in die Rechtswissenschaften und im KS Öffentliches Recht I vermittelten Kenntnisse zu diskutieren bzw. zu erläutern. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Kurzfälle zum Öffentlichen Recht, die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen.
Lehrinhalte:
Die Arbeitsgemeinschaft widmet sich – anhand von Beispielen – ausgewählten Themen des Kurses Öffentliches Recht I. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kursstoffes, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen. Im Rahmen des Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen – wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen – besonders gefördert. Durch die Teilnahme an Klausuren können die Studierenden ihren eigenen Studienfortschritt überprüfen.
Beurteilungskriterien:
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden drei Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten zwei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme am KS Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können Studierende maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Wer bei den drei für die Beurteilung herangezogenen Testungen mehr als 7,5 und bis zu 9 Punkte erreicht, erhält 1 Zusatzpunkt; mehr als 9 und bis zu 10,5 erreichte Punkte bringen 2 Zusatzpunkte, mehr als 10,5 und bis zu 12 erreichte Punkte 3 Zusatzpunkte, mehr als 12 und bis zu 13,5 erreichte Punkte 4 Zusatzpunkte und mehr als 13,5 erreichte Punkte 5 Zusatzpunkte.
Bewertungsschema:
88 bis 100 Punkte = SGT1
75,5 bis 87,5 Punkte = GUT2
63 bis 75 Punkte = BEF3
50 bis 62,5 Punkte = GEN4
50 und weniger Punkte = NGD5
Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.
3. Übung Öffentliches Recht I (1)
Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.
Anmeldevoraussetzungen:
Positive Absolvierung des KS Öffentliches Recht I und der AG Öffentliches Recht I
Lernergebnisse:
Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Falllösung; sie sind in der Lage, (einfache) Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen. Die Klausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen „Prüfungsreife“.
Lehrinhalte:
Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die Übung Öffentliches Recht I (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen (Antrag, Bescheid). Im Rahmen von zwei Übungsklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2).
Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei schriftlichen Klausurarbeiten. Für die Gesamtbewertung wird das beste Ergebnis herangezogen.
Bewertungsschema:
Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen; Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen
Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.
Sonstige Informationen:
Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der ersten Semesterhälfte)
4. Übung Öffentliches Recht I (2)
Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.
Anmeldevoraussetzungen:
Positive Absolvierung des KS Öffentliches Recht I und der AG Öffentliches Recht I
Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des im Kurs Öffentliches Recht I erlernten und in der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I und der Übung Öffentliches Recht I (1) vertieften Stoffes kurze Fälle zu lösen sowie einfache Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen.
Lehrinhalte:
Die Übung Öffentliches Recht I (2) dient im Rahmen des Studienkonzepts des Fachbereichs Öffentliches Recht der strukturierten Wissensüberprüfung. Die Übung findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.
Beurteilungskriterien:
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.
Sonstige Informationen:
Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der zweiten Semesterhälfte).

