VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT 

Studienkonzept Öffentliches Recht II

 

Die Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht können innerhalb von zwei Semestern absolviert werden. Im ersten Semester sind mindestens fünf von den sechs angebotenen Kursen verpflichtend abzuschließen, da diese für die UE Öffentliches Recht II (1) im zweiten Semester Anmeldevoraussetzungen sind. Diese Kurse vermitteln den theoretischen Stoff und zeigen, wie Kurzfälle zu einfachen Sachverhalten eigenständig gelöst werden können. Parallel dazu ist die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II zu absolvieren. In der Arbeitsgemeinschaft werden die Inhalte der Kurse verknüpft und auf einfache bis hin zu komplexeren Sachverhalten angewendet. Die Studierenden üben in der Arbeitsgemeinschaft auch das strukturierte Verfassen von Rechtsgutachten und wesentlichen Schriftsätzen.

Das zweite Semester beginnt zunächst mit der in der ersten Semesterhälfte geblockten UE Öffentliches Recht II (1), die auf die abschließende Übung Öffentliches Recht II (2) vorbereitet.
Um mit der UE Öffentliches Recht II (2) in der zweiten Semesterhälfte zu starten, müssen die UE Öffentliches Recht II (1) sowie die AG Öffentliches Recht II bereits positiv absolviert sein. Neben den beiden Übungen sind der KS Rechtsgrundlagen des Politischen Systems und (sofern die FP Rechtsgeschichte noch nicht absolviert wurde) auch der KS Jüngere Verfassungsgeschichte zu absolvieren. Die Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht werden mit je einer mündlichen Fachprüfung abgeschlossen.

 

 

Der Studienplan sieht für das Fach Verfassungsrecht / Verwaltungsrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

  1. Kurs Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts
  2. Kurs Grundrechte
  3. Kurs Staats- und Verwaltungshandeln
  4. Kurs Staats- und Verwaltungsorganisation
  5. Kurs Besonderes Verwaltungsrecht
  6. Kurs Verwaltungsverfahren
  7. Kurs Rechtsgrundlagen des politischen Systems
  8. Kurs Jüngere Verfassungsrechtsgeschichte
  9. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II
  10. Übung Öffentliches Recht II (1)
  11. Übung Öffentliches Recht II (2)

 

1. Kurs Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zum Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen; sie verstehen die Funktionsweise gerichtlicher Verfahren im öffentlichen Recht.

Lehrinhalte:
Konkrete Fallbeispiele analysieren und Sachverhalte unter Normen aus dem Bereich des Verfahrens vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts subsumieren und Vermittlung von Kenntnissen in den Rechtsgrundlagen für das Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage: Hauer, Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur.

 

 

2. Kurs Grundrecht


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden kennen und verstehen die allgemeinen Grundrechtslehren sowie die wesentlichen Grundrechte und die Funktionsweise des Grundrechtsschutzes. Sie sind in der Lage, einfach gelagerte Sachverhalte eigenständig auf dogmatisch richtigem Weg aus grundrechtlicher Sicht zu lösen.

Lehrinhalte:
Sachverhalte aus grundrechtlicher Sicht analysieren, die in Betracht kommenden Grundrechte identifizieren sowie anhand des jeweils einschlägigen Grundrechtsprüfungsschemas bewerten, ob eine Vereinbarkeit mit den Grundrechten oder eine Grundrechtsverletzung vorliegt.

Gewährleistungsinhalt der zentralen Grundrechte, insbesondere persönliche Freiheit, Gleichheitsrechte, wirtschaftliche Grundrechte, Schutz von Privat- und Familienleben, Kommunikation und Versammlung, Kunst- und Religionsfreiheit und grundlegende Verfahrensrechte.

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben..

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur.

 

 

3. Kurs Staats- und Verwaltungshandeln


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zu den wichtigsten staatlichen Handlungsformen (va in Gesetzgebung und Verwaltung), die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen. Sie verstehen die Funktionsweise der genannten Handlungsformen im öffentlichen Recht.

Lehrinhalte:
Ausgewählte, ergänzende Aspekte der Staats- und Verwaltungsorganisation; Organisation des Parlaments; Nationalratswahlrecht; Rechtsstellung der Abgeordneten zum Nationalrat; Untersuchungsausschüsse; politische Parteien; Rechnungshof; Volksanwaltschaft.

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage:
Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln (im Medienkoffer Verfassungsrecht/¬Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur.

 

 

4. Kurs Staats- und Verwaltungsorganisation


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage Kurzfälle zur Staats- und Verwaltungsorganisation, die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen. Sie verstehen die wichtigsten staatlichen Organisationsformen und deren rechtliche Rahmenbedingungen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung.

Lehrinhalte:
Gebietskörperschaften; bundesstaatliche Kompetenzverteilung; eigener Wirkungsbereich der Gemeinden; Gewaltenteilung; Einrichtung und innere Organisation von staatlichen Organen; Betrauung von Organen mit hoheitlichen Staatsaufgaben; weisungsfreie Verwaltungsbehörden; Besorgung hoheitlicher Staatsaufgaben durch Nicht-Gebietskörperschaften; organisationsrechtlicher Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage: Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur

 

 

5. Kurs Besonderes Verwaltungsrecht


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zu ausgewählten Rechtsgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts (Sicherheitspolizeirecht, Gewerberecht, Raumordnungsrecht, Baurecht), die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen. Sie verstehen die Funktionsweise dieser Rechtsgebiete auch in ihrem Zusammenhang mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsverfahrensrecht.

Lehrinhalte:
Konkrete Fallbeispiele analysieren und Sachverhalte unter Normen aus dem Bereich ausgewählter Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts (Sicherheitspolizeirecht, Gewerberecht, Raumordnungsrecht, Baurecht) subsumieren und wesentliche Rechtsgrundlagen ausgewählter Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts (Sicherheitspolizeirecht, Gewerberecht, Raumordnungsrecht, Baurecht).

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage: Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur.

 

 

6. Kurs Verwaltungsverfahren


Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zum allgemeinen Verwaltungsverfahren sowie zum allgemeinen Verwaltungsstraf(verfahrens)recht, die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen. Sie verstehen die Funktionsweise des Verfahrens im öffentlichen Recht.

Lehrinhalte:
Konkrete Fallbeispiele analysieren und Sachverhalte unter Normen aus dem Bereich des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, des Verwaltungsstraf(verfahrens)rechts sowie des Zustellrechts subsumieren und wesentlichen Rechtsgrundlagen für das allgemeine Administrativverfahren und für das allgemeine Verwaltungsstraf(verfahrens)recht sowie das Zustellrecht.

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage: Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Literatur.

 

 

7. Kurs Rechtsgrundlagen des politischen Systems


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, Kurzfälle zu den Rechtsgrundlagen des Politischen Systems, die einfach gelagerte Sachverhalte abbilden, eigenständig zu lösen. Sie verstehen die Funktionsweise des politischen Systems mit Blick auf dessen Rechtsgrundlagen.

Lehrinhalte:
Konkrete Fallbeispiele analysieren und Sachverhalte unter Rechtsvorschriften aus dem Bereich des politischen Systems subsumieren; Recht der allgemeinen Vertretungskörper (insbesondere Kreation, Organisation, Stellung der Mitglieder); politische Parteien; parlamentarische Kontrollrechte (insbesondere Interpellationsrecht, Recht der Untersuchungsausschüsse, Rechnungshof, Volksanwaltschaft); Regierungsbildung und -umbildung

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Literatur:

 

 

8. Kurs Jüngere Verfassungsrechtsgeschichte


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, die geltende Verfassungsrechtsordnung in ihrer historischen Entwicklung einzuordnen. Sie können auch dogmatische Probleme des geltenden Verfassungsrechts durch die Einbeziehung ihres Entstehungszusammenhanges umfassender bearbeiten.

Lehrinhalte:
Das geltende System der Verfassungsrechtsordnung unter dem Blickwinkel seiner Entstehungsgeschichte verstehen und deuten.

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Literatur:

 

 

9. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung des 1. Studienabschnittes.

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, die Inhalte der Kurse Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte, Verwaltungsverfahren, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts sowie Besonderes Verwaltungsrecht zu verknüpfen und wenden diese Kenntnisse methodisch und inhaltlich richtig in Bezug auf einfache bis hin zu komplexeren Sachverhalten an. Die Studierenden beherrschen das strukturierte Verfassen von Rechtsgutachten und wesentlichen Schriftsätzen.

Lehrinhalte:
Falllösung, Anfertigung von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten.

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei schriftlichen Klausurarbeiten und – nach Maßgabe der Bekanntgabe am Beginn der Lehrveranstaltung – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Mitarbeit. Das beste Klausurergebnis wird für die Beurteilung herangezogen.

Bewertungsschema:
Mindestens 25,5 Punkte = mit Erfolg teilgenommen; Weniger als 25,5 Punkte = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht II oder gleichwertige Studienliteratur.

 

 

10. Übung Öffentliches Recht II (1)


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung des 1. Studienabschnittes und erfolgreiches Absolvieren von fünf der nachstehenden Kurse vor der ersten Übungsklausur:

  • KS Staats- und Verwaltungsorganisation
  • KS Staats- und Verwaltungshandeln
  • KS Grundrechte
  • KS Verwaltungsverfahren
  • KS Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
  • KS Besonderes Verwaltungsrecht


Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte, Verwaltungsverfahren, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts sowie Besonderes Verwaltungsrecht erlernten und in der AG Öffentliches Recht II vertieften Stoffes komplexe und vernetzte Fälle selbständig zu lösen sowie wesentliche Schriftsätze und Rechtsgutachten zu verfassen.

Lehrinhalte:
Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die UE Öffentliches Recht II (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten).

Im Rahmen von zwei Probeklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der UE Öffentliches Recht II (2).

Beurteilungskriterien:
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei schriftlichen Klausurarbeiten. Für die Gesamtbewertung wird das beste Ergebnis herangezogen.

Bewertungsschema:
Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen; Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht II oder gleichwertige Studienliteratur.

Sonstige Informationen:
Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der ersten Semesterhälfte)

 

 

11. Übung Öffentliches Recht II (2)


Anmeldung:
Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen:
Erfolgreiche Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II und der UE Öffentliches Recht II (1).

Lernergebnisse:
Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte, Verwaltungsverfahren, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts sowie Besonderes Verwaltungsrecht erlernten und in der AG Öffentliches Recht II sowie der Übung Öffentliches Recht II (1) vertieften Stoffes komplexe und vernetzte Fälle selbständig zu lösen sowie wesentliche Schriftsätze und Rechtsgutachten zu verfassen.

Lehrinhalte:
Die UE Öffentliches Recht II (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden drei Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Für die Beurteilung der Lehrveranstaltung werden (die besten) zwei Ergebnisse herangezogen. Dabei müssen für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung jeweils mehr als 20 Punkte und insgesamt mehr als 50 Punkte erreicht werden.

Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5

Literatur:
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht II oder gleichwertige Studienliteratur

Sonstige Informationen:
Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der zweiten Semesterhälfte)

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:Studierende, die bis einschließlich zum Sommersemester 2025 die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, erfüllen die Anmeldevoraussetzungen für die Übung Öffentliches Recht II (2).