STUDIEN­SCHWER­PUNKT ­RECHTS­GE­SCHICHTE UND RECHTSVERGLEICHUNGEN

 

Das Studienhandbuch sieht für den Studienschwerpunkt Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

Pflichtprogramm

KS Ausgewählte Probleme des Römischen Rechts, der Privatrechtsgeschichte und Rechtsvergleichung

SE Deutsches Privatrecht und seine Beziehungen zur österreichischen Privatrechtsordnung

SE Digestenexegese

KS Einführung in die rechtshistorische Forschung

KS Einführung in die Rechtsvergleichung

 

Wahlprogramm

KO Österreichische und europäische Frauenrechtsgeschichte

KS Die Entwicklung der Verfassung im Wandel: Meilensteine vom Wiener Kongress bis zur Zweiten Republik

KS Geschichte des österreichischen Strafrechts

VU Arbitration

KS Recht und Literatur

KS Digestenlatein

 

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:

  1. Studierende, die vor 1.10.2025 im Studienschwerpunkt Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie Lehrveranstaltungsprüfungen nach den bisher geltenden Vorschriften im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten erfolgreich abgelegt haben, können die ihnen noch fehlenden Leistungsnachweise durch Absolvierung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Studienschwerpunkt Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung (nach freier Wahl) erbringen.
  2. Für Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten vor dem 1.10.2025 positiv absolvierte ECTS des Studienschwerpunkts Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, für die keine Äquivalenzen definiert wurden, bis 30.09.2030 (Prüfungsdatum des Studienschwerpunkts) als ECTS des Studienschwerpunkts Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung, und zwar vorrangig als Teil des Wahlprogramms, darüber hinausgehende ECTS als Teil des Pflichtprogramms.