BÜRGER­LICHES RECHT 

 

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Bürgerliches Recht folgende Lehrveranstaltungen vor:

1. Kurs Schuldrecht Allgemeiner Teil

2. Kurs Schuldrecht Vertragstypen

3. Kurs Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse

4. Kurs Sachenrecht

5. Vorlesung Familienrecht

6. Vorlesung Erbrecht

7. Vorlesung Internationales Privatrecht

8. Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Recht

9. Übung Bürgerliches Recht

 

1. Vorlesungen bzw Kurse Bürgerliches Recht

Die Vorlesungen bzw Kurse aus bürgerlichem Recht sind multimedial mit Video, Ton, Graphiken, Bildern und Texten aufbereitet auf den DVDs Zivilrecht II bis VIII abgespeichert, welche Bestandteile des Medienkoffers Bürgerliches Recht sind.

 

1.1. Kurse:

Der Kurs Schuldrecht Allgemeiner Teil umfasst drei Semesterstunden. Dieser Kurs ist auf der DVD "Riedler, Zivilrecht II - Schuldrecht Allgemeiner Teil" aufbereitet. Der Kurs ist in schriftlicher Form im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht II - Schuldrecht Allgemeiner Teil" abgedruckt, welches von einem Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht II - Schuldrecht Allgemeiner Teil - Glossar" begleitet wird.

Der Kurs Schuldrecht Vertragstypen umfasst zwei Semesterstunden, er ist auf der DVD "Riedler, Zivilrecht III - Schuldrecht Besonderer Teil" abgespeichert und kann in gedruckter Form im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht III - Schuldrecht Besonderer Teil" nachgelesen werden. Die maßgeblichen Fachbegriffe zu diesem Kurs sind im Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht III - Schuldrecht Besonderer Teil - Glossar" ausführlich erklärt.

Der Kurs Gesetzliche Schuldverhältnisse umfasst drei Semesterstunden. Dieser Kurs steht auf der DVD "Riedler, Zivilrecht IV - Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse" multimedial aufbereitet zur Verfügung. Der auf dieser DVD enthaltene Kurs wird in gedruckter Form im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht IV - Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse" wiedergegeben, welchem das Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht IV - Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse - Glossar" zugeordnet ist.

Der Kurs Sachenrecht umfasst drei Semesterstunden und ist in elektronischer Form auf der DVD "Riedler, Zivilrecht V - Sachenrecht" abgespeichert. In gedruckter Form kann der Stoff des Kurses Sachenrecht im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht V - Sachenrecht" nachgelesen werden; die maßgeblichen Fachbegriffe zu diesem Kurs werden im Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht V - Sachenrecht - Glossar" erläutert.

 

1.2. Vorlesung:

Die Vorlesung Familienrecht umfasst zwei Semesterstunden. Diese Vorlesung ist zum einem auf der DVD "Wagner, Zivilrecht VI - Familienrecht" enthalten. Diese DVD wird flankiert von dem Lehrbuch "Wagner, Zivilrecht VI - Familienrecht". Das  Fachwörterbuch "Wagner, Zivilrecht VI - Famlienrecht - Glossar" enthält die Fachtermini zu dieser Vorlesung.

Die Vorlesung Erbrecht umfasst zwei Semesterstunden und ist auf der DVD "Apathy/Aigner/Wolkerstorfer, Zivilrecht VII - Erbrecht" multimedial aufbereitet. Die auf dieser DVD enthaltene Vorlesung ist abgedruckt im Lehrbuch "Apathy/Aigner/Wolkerstorfer, Zivilrecht VII - Erbrecht", welches vom Fachwörterbuch "Apathy/Aigner/Wolkerstorfer, Zivilrecht VII - Erbrecht - Glossar" begleitet wird.

Die Vorlesung Internationales Privatrecht umfasst eine Semesterstunde, sie findet sich multimedial aufbereitet auf der DVD "Wagner/Aigner, Zivilrecht VIII - Internationales Privatrecht" wieder.  In gedruckter Form ist der Stoff aus dieser Vorlesung im Lehrbuch "Wagner/Aigner, Zivilrecht VIII - Internationales Privatrecht" enthalten. Im Fachwörterbuch "Wagner/Aigner, Zivilrecht VIII - Internationales Privatrecht- Glossar" werden die wichtigsten Begriffe des Internationalen Privatrechts ausführlich erklärt.

1.3. Beurteilung:

Die Beurteilung der vier oben angeführten Kurse aus Bürgerlichem Recht erfolgt auf Grundlage automatisierter Online-Computer-Testungen über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, wobei es für die einzelnen Tests Stoffabgrenzungen gibt. Im Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften werden im Rahmen der Kurse während des laufenden Semesters jeweils drei Testungen angeboten. Jeder Test steht eine Woche zur Bearbeitung bereit. Nähere Informationen zu Terminen, Stoffabgrenzung, Rahmenbedingungen, Ablauf, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten der einzelnen Tests finden Sie auf der Lernplattform.

2. Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Recht

2.1. Inhalt, Ziel:

Die Studierenden sind in der Lage, einfache Fälle zu den Themen aus dem Fach Bürgerliches Recht eigenständig und strukturiert zu lösen.

2.2. Beurteilungskriterien (laut Studienhandbuch):

Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung.
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer 90-minütigen Klausur gegen Ende der Lehrveranstaltung; außerdem wird eine 90-minütige Nachklausur angeboten.
Die genauen Beurteilungskriterien – insbesondere inwieweit Mitarbeit in die Gesamtbeurteilung einfließt – werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

3. Übung Bürgerliches Recht

3.1. Inhalt, Ziel:

Inhalt der Übung Bürgerliches Recht ist die Vermittlung der Falllösung und Formulierung von Anspruchsprüfungen, wobei der Stoff der Vorlesungen und Kurse aus Bürgerlichem Recht vorausgesetzt wird. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, die Anwendung des Stoffes der Vorlesungen und Kurse aus Bürgerlichem Recht in Fällen zu vermitteln.

3.2. Anmeldevoraussetzung: 

Die Anmeldung setzt alternativ den positiven Abschluss („mit Erfolg teilgenommen“) von drei Kursen aus den KS Sachenrecht, KS Schuldrecht Allgemeiner Teil, KS Schuldrecht Besonderer Teil: gesetzliche Schuldverhältnisse und KS Schuldrecht Besonderer Teil: besondere Vertragstypen; oder den positiven Abschluss der AG Bürgerliches Recht und eines dieser Kurse voraus.

3.3. Beurteilungskriterien (laut Studienhandbuch):

Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer 180-minütigen Abschlussklausur; die erste wird gegen Ende der Lehrveranstaltung, die zweite in den das Semester abschließenden Ferien angeboten. Sofern beide Abschlussklausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere. Zu den Abschlussklausuren ist nur antrittsberechtigt, wer

  • die 90-minütige Zulassungsklausur, die zu Beginn der UE (ohne Wiederholungsmöglichkeit) angeboten wird, positiv absolviert hat; oder
  • die AG Bürgerliches Recht positiv absolviert hat, wobei die Absolvierung höchstens zwei Semester zurückliegen darf.

Die genauen Beurteilungskriterien – insbesondere inwieweit Mitarbeit in die Gesamtbeurteilung einfließt – werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Stoff der UE:
Der Stoff der UE umfasst die Lehrinhalte der KS

  • Sachenrecht
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil
  • Schuldrecht Besonderer Teil: Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • Schuldrecht Besonderer Teil: Vertragliche Schuldverhältnisse
  • sowie den Stoff des Faches Privatrecht I

Außerdem wird zu Semesterbeginn ein weiteres Teilgebiet aus den VL Erbrecht, Familienrecht oder Internationales Privatrecht bekanntgegeben, das (nur) im Rahmen der Abschlussklausuren abgeprüft wird.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:

  1. Im Wintersemester 2025/26 wird die UE Bürgerliches Recht noch nach den bisher geltenden Vorschriften angeboten.
  2. Die Absolvierung UE Bürgerliches Recht nach den bisher geltenden Vorschriften berechtigt zum Antritt bei der mündlichen Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung:
Studierende, die eine Übung aus dem Fach Bürgerliches Recht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben und zur schriftlichen Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht nach den bisher geltenden Vorschriften nicht mehr als zweimal erfolglos angetreten sind, können bei der erstmaligen Absolvierung der (neuen) UE Bürgerliches Recht verlangen, dass die bei dieser Lehrveranstaltung erzielte Beurteilung an die Stelle der Beurteilung der besseren der beiden ersten Arbeiten tritt. Die Gesamtnote ergibt sich in diesem Fall aus der Beurteilung der „alten“ Übung und jener der besseren 180-minütigen Klausur, wobei Letzterer stärkeres Gewicht zukommt.

4. Fachprüfung Bürgerliches Recht (mündlich)

3.1. Prüfungsaufgabe:

Die Fachprüfung ist mündlich abzulegen.

Sie umfasst den gesamten Stoff des Studienfachs Bürgerliches Recht. Der Richtwert für die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt 20 - 45 Minuten

3.2. Prüfungsstoff:

Prüfungsstoff ist der Inhalt der im Studienhandbuch vorgesehenen Vorlesungen und Kurse Schuldrecht Allgemeiner Teil (3-stündig), Schuldrecht Vertragstypen (2-stündig), Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse (3-stündig), Sachenrecht (3-stündig), Familienrecht (2-stündig), Erbrecht (2-stündig) und Internationales Privatrecht (1-stündig). Die Kenntnisse der im 1. Studienabschnitt verankerten Vorlesung Privatrecht I werden vorausgesetzt.

3.3. Zulassung:

Anmeldevoraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung der Übung Bürgerliches Recht. Prüfungsanmeldung: Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird vom Prüfungs- und Anerkennungsservice der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Bürgerliches Recht können Sie sich hier anmelden.

 

3.4. Termine und Orte:

Die Prüfungstermine für die mündlichen Fachprüfungen werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann den  "Prüfungsterminen" entnommen werden.

 

3.5. Erlaubte Unterlagen:

Unkommentierte Gesetzestexte (färbige Markierungen und ziffernmäßige Paragraphenverweise sind erlaubt).

 

3.6. Beurteilung und Wiederholung:

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei der letzte 5. Antritt kommissionell ist.