STUDIENSCHWERPUNKT ZIVILGERICHTSBARKEIT
Das Studienhandbuch sieht für den Studienschwerpunkt Gerichtsbarkeit folgende Lehrveranstaltungen vor:
Pflichtprogramm
KS Digitalisierung des Zivilverfahrens
KS Einstweiliger Rechtsschutz
KS Formelles und materielles Recht
KS Internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht
VU Beweise erheben und würdigen
VU Familienverfahrensrecht
VU Insolvenzrecht – Vertiefung
Wahlprogramm
KS Anwaltsrecht
KS Entscheiden
KS Verhandeln (inklusive Mediation, Schlichtung)
VU Arbitration
SE Internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht
SE Formelles und materielles Recht
Übergangsbestimmungen zur ab dem 1.10.2025 geltenden Fassung:
- Studierende, die vor 1.10.2025 im Studienschwerpunkt Gerichtsbarkeit Lehrveranstaltungsprüfungen nach den bisher geltenden Vorschriften im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten erfolgreich abgelegt haben, können die ihnen noch fehlenden Leistungsnachweise durch Absolvierung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Studienschwerpunkten Zivilgerichtsbarkeit, Unternehmensrecht (Vertiefung) oder Privatrecht (nach freier Wahl) erbringen.
- Für Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten positiv absolvierte ECTS des Studienschwerpunkts Gerichtsbarkeit, für die keine Äquivalenzen definiert wurden, bis 30.09.2030 (Prüfungsdatum des Studienschwerpunkts) als ECTS des Studienschwerpunkts Zivilgerichtsbarkeit, und zwar vorrangig als Teil des Wahlprogramms, darüber hinausgehende ECTS als Teil des Pflichtprogramms.

