STU­DI­EN­SCHWER­PUNKT ZIVILGE­RICHTS­BAR­KEIT

 

Das Studienhandbuch sieht für den Studienschwerpunkt Gerichtsbarkeit folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

Pflichtprogramm

KS Digitalisierung des Zivilverfahrens

KS Einstweiliger Rechtsschutz

KS Formelles und materielles Recht

KS Internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht

VU Beweise erheben und würdigen

VU Familienverfahrensrecht

VU Insolvenzrecht – Vertiefung

 

Wahlprogramm

KS Anwaltsrecht

KS Entscheiden

KS Verhandeln (inklusive Mediation, Schlichtung)

VU Arbitration

SE Internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht

SE Formelles und materielles Recht

 

Übergangsbestimmungen zur ab dem 1.10.2025 geltenden Fassung:

  1. Studierende, die vor 1.10.2025 im Studienschwerpunkt Gerichtsbarkeit Lehrveranstaltungsprüfungen nach den bisher geltenden Vorschriften im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten erfolgreich abgelegt haben, können die ihnen noch fehlenden Leistungsnachweise durch Absolvierung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Studienschwerpunkten Zivilgerichtsbarkeit, Unternehmensrecht (Vertiefung) oder Privatrecht (nach freier Wahl) erbringen.
  2. Für Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten positiv absolvierte ECTS des Studienschwerpunkts Gerichtsbarkeit, für die keine Äquivalenzen definiert wurden, bis 30.09.2030 (Prüfungsdatum des Studienschwerpunkts) als ECTS des Studienschwerpunkts Zivilgerichtsbarkeit, und zwar vorrangig als Teil des Wahlprogramms, darüber hinausgehende ECTS als Teil des Pflichtprogramms.