STRAF­RECHT I

 

NEUER STUDIENPLAN

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Strafrecht I folgende Lehrveranstaltungen vor:

- Kurs Strafrecht I

- Übung Strafrecht I

1. Kurs Strafrecht I

1.1. Inhalt, Ziel:

Studierende verstehen die grundlegenden Strukturen und rechtsstaatlichen Grundlagen des Strafrechts sowie die fachspezifische Prüfungssystematik. Sie können zentrale Konzepte wie den dreistufigen Verbrechensaufbau und die darauf abstellende systematische Falllösung einordnen. Studierende erwerben ein vertieftes Verständnis für den Allgemeinen Teil des österreichischen Strafrechts. Sie können folglich Problemfälle des Allgemeinen Teils eigenständig bearbeiten und theoretisch fundierte Lösungsvorschläge entwickeln. Sie sind in der Lage, Abgrenzungsfragen anhand fachspezifischer Argumentation zu beantworten.

1.2. Prüfungsstoff:

Der Stoff der Klausuren orientiert sich an den in der Lehrveranstaltung bis zur Klausur behandelten Themenbereichen.

1.3. Literatur:

Grundlage der Lehrveranstaltung ist die im Medienkoffer Strafrecht I vorhandene Literatur. Darüber hinausgehende Literatur wird gegebenenfalls online zur Verfügung gestellt.

1.4. Prüfungsmodus:

Zwei Klausuren zu je 90 Minuten.

1.5. Zulassung:

Es bestehen über die Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaften hinaus keine besonderen Zulassungskriterien.

1. Übung Strafrecht I

1.1. Inhalt, Ziel:

Studierende erkennen Kernprobleme einschlägiger Fallkonstellationen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Sie beherrschen die Subsumtion als juristische Methode zur Anwendung der Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm auf einen konkreten Lebenssachverhalt und sind in der Lage, einschlägige Fälle zum Allgemeinen Teil des Strafrechts eigenständig zu lösen.

1.2. Prüfungsstoff:

Der Stoff der Klausuren orientiert sich an den in der Lehrveranstaltung bis zur Klausur behandelten Themenbereichen.

1.3. Literatur:

Grundlage der Lehrveranstaltung ist die im Medienkoffer Strafrecht I vorhandene Literatur. Darüber hinausgehende Literatur wird gegebenenfalls online zur Verfügung gestellt.

1.4. Prüfungsmodus:

Zwei Klausuren zu je 90 Minuten.

1.5. Zulassung:

Anmeldevoraussetzung ist die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) und des Kurses Strafrecht I

ALTER STUDIENPLAN

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Strafrecht I folgende Lehrveranstaltungen vor:

- VU Strafrecht I

1. VU Strafrecht I

1.1. Inhalt, Ziel:

Die Lehrveranstaltung stellt eine Kombination aus Vorlesung und Übung dar. Vermittelt werden strafrechtliches Basiswissen (Einführung, Strafrecht Allgemeiner Teil mit Ausnahme von Beteiligungslehre und Konkurrenzen), juristische Falllösungskompetenz, Subsumtionstechnik und mündliches Argumentieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der praktischen Fallbearbeitung. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt eine Vorbereitung anhand der im Medienkoffer Strafrecht I enthaltenden Unterlagen voraus.

1.2. Prüfungsstoff:

Der Stoff der Klausuren orientiert sich an den in der Lehrveranstaltung bis zur Klausur behandelten Themenbereichen.

1.3. Literatur:

Grundlage der Lehrveranstaltung ist die im Medienkoffer Strafrecht vorhandene Literatur. Darüber hinausgehende Literatur wird gegebenenfalls online zur Verfügung gestellt.

1.4. Prüfungsmodus:

Drei Klausuren zu je 90 Minuten. Mit der erfolgreichen Absolvierung der VU wird der Pflichtschein Strafrecht I erworben. Dafür sind zwei positive Klausuren oder eine Klausur mit mindestens 12 Punkten erforderlich.

1.5. Erlaubte Unterlagen:

Bei den Klausuren sind unkommentierte Gesetzestexte zu verwenden. Unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext aus dem Medienkoffer Strafrecht; Kodex Strafrecht, Verlag LexisNexis; Pleischl/Soyer Gesetzbuch Strafrecht, Verlag Österreich)

1.6. Zulassung:

Es bestehen über die Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaften hinaus keine besonderen Zulassungskriterien.