Studien­plan 1. Ab­schnitt

 

NEUER STUDIENPLAN

Nachfolgende Angaben beruhen auf dem Studienplan 2025 idgF

1. Studien­eingangs- und Orientierungs­phase (StEOP)

Im Rahmen des ersten Studienabschnitts ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase zu absolvieren. Diese umfasst den Kurs und die Arbeitsgemeinschaft Einführung in die Rechtswissenschaften. Zu beachten ist, dass diese gewählten Lehrveranstaltungen dreimal wiederholt werden dürfen (insgesamt jeweils vier Antritte zur Lehrveranstaltungsprüfung). Mit der positiven Beurteilung dieser Lehrveranstaltungen ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase abgeschlossen. Die Lehrveranstaltungen AG Privatrecht I, KS Privatrecht I, AG Öffentliches Recht I, KS Öffentliches Recht I und KS Strafrecht I können aber bereits vor Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase absolviert werden.

2. Lehr­veranstaltungen 1. Studien­abschnitt

2.1 Einführung in die Rechtswissenschaften

  1. Arbeitsgemeinschaft Einführung in die Rechtswissenschaften
  2. Kurs Einführung in die Rechtswissenschaften

2.2 Privatrecht I

  1. Kurs Privatrecht I
  2. Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I
  3. Übung Privatrecht I
Medienkoffer Privatrecht 1

2.3 Öffentliches Recht I

  1. Kurs Öffentliches Recht I
  2. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I
  3. Übung Öffentliches Recht I (1)
  4. Übung Öffentliches Recht I (2)
Medienkoffer Öffentliches Recht 1

2.4 Strafrecht I

  1. Kurs Strafrecht I
  2. Übung Strafrecht I
Medienkoffer Strafrecht 1

2.5 Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens

  1. VU Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens

2.6 Wirtschaftswissenschaften für Jurist*innen I

  1. VU Wirtschaftswissenschaften für Jurist*innen I

2.7 Juristisches Arbeiten heute: Quellen und Herausforderungen

  1. Kurs Juristisches Arbeiten im Digitalzeitalter I
  2. Kurs Krisen, Wandel, Recht

3. Erste Diplom­prüfung

Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung, welche sich aus den erfolglreich absolvierten Prüfungen der Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts zusammensetzt.

Dies sind: 

  • Einführung in die Rechtswissenschaften
  • Privatrecht I
  • Öffentliches Recht I
  • Strafrecht I
  • Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens
  • Wirtschaftswissenschaften für Jurist*innen I
  • Juristisches Arbeiten heute: Quellen und Herausforderungen

Zudem muss im Rahmen des ersten Studienabschnitts die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) positiv absolviert werden. Näherers zur StEOP finden Sie am Beginn dieser Darstellung des ersten Studienabschnitts.

ALTER STUDIENPLAN

Nachfolgende Angaben beruhen auf dem Studienplan 2019 idgF

1. Studien­eingangs- und Orientierungs­phase (StEOP)

Im Rahmen des ersten Studienabschnitts ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase zu absolvieren. Diese umfasst die Kurse Privatrecht I und Öffentliches Recht I sowie je eine Arbeitsgemeinschaft aus den Fächern Privatrecht I und Öffentliches Recht I. Zu beachten ist, dass diese gewählten Lehrveranstaltungen dreimal wiederholt werden dürfen (insgesamt jeweils vier Antritte zur Lehrveranstaltungsprüfung). Mit der positiven Beurteilung dieser Lehrveranstaltungen ist die Studieneingangs- und Orienterungsphase abgeschlossen. Lehrveranstaltungen aus den Fächern Strafrecht I, Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte sowie Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik können aber bereits vor Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase absolviert werden, nicht aber Fachprüfungen.

2. Lehr­veranstaltungen 1. Studien­abschnitt

2.1 Privatrecht I

  1. Kurs Privatrecht I
  2. Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I
  3. Übung Privatrecht I
Medienkoffer Privatrecht 1

2.2 Öffentliches Recht I

  1. Kurs Öffentliches Recht I
  2. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I
  3. Übung Öffentliches Recht I (1)
  4. Übung Öffentliches Recht I (2)
Medienkoffer Öffentliches Recht 1

2.3 Strafrecht I

  1. VU Strafrecht I
Medienkoffer Strafrecht 1

2.4 Österreich­ische und europäische Rechts­geschichte

  1. Vorlesung Geschichte des öffentlichen Rechts
  2. Vorlesung Privatrechtsgeschichte
  3. Vorlesung Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte
  4. Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte
Medienkoffer Rechtsgeschichte

2.5 Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechts­dogmatik

  1. Vorlesung Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts
  2. Vorlesung Obligationenrecht
  3. Arbeitsgemeinschaft Falllösung Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik
Medienkoffer Römisches Recht

3. Erste Diplom­prüfung

Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung, welche sich aus den erfolglreich absolvierten Prüfungen der Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts zusammensetzt.

Dies sind: 

  • Privatrecht I
  • Öffentliches Recht I
  • Strafrecht I
  • Österreichische und europäische Rechtsgeschichte
  • Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik

Zudem muss im Rahmen des ersten Studienabschnitts die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) positiv absolviert werden. Näherers zur StEOP finden Sie am Beginn dieser Darstellung des ersten Studienabschnitts.