
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch
Arbeits- und Sozialrecht
Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht. Gastprofessuren im In- und Ausland, Träger zahlreicher Preise. Umfangreiche Publikations- und Vortragstätigkeit.