1. Kurs Schuldrecht Allgemeiner Teil
2. Kurs Schuldrecht Vertragstypen
3. Kurs Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse
4. Kurs Sachenrecht
5. Vorlesung Familienrecht
6. Vorlesung Erbrecht
7. Vorlesung Internationales Privatrecht
8. Übung aus Bürgerlichem Recht
9. Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Recht
1. Vorlesung Individualarbeitsrecht
2. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht
3. Vorlesung Grundzüge des Sozialrechts
1. Vorlesung Allgemeines Unternehmensrecht
2. Vorlesung Gesellschaftsrecht
3. Vorlesung Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb
4. Vorlesung Wertpapierrecht
5. Übung Unternehmensrecht
1. Kombinierte Lehrveranstaltung Zwangsvollstreckungsrecht
2. Vorlesung Insolvenzrecht insbesondere Konkursrecht
3. Vorlesung Außerstreitverfahren
4. Kombinierte Lehrveranstaltung Erkenntnisverfahren
1. Kurs Staats- und Verwaltungsorganisation I
2. Vorlesung Staats- und Verwaltungsorganisation II
3. Kurs Staats- und Verwaltungshandeln
4. Kurs Grundrecht I
5. Vorlesung Grundrecht II
6. Kurs Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts I
7. Vorlesung Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts II
8. Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht I
9. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II
10. Übung Öffentliches Recht II (1)
11. Übung Öffentliches Recht II (2)
1. Vorlesung Public International Law
2. Precourse Legal English
3. Vorlesung Europarecht
1. Vorlesung Steuerrecht
1. Vorlesung Vertiefung Strafrecht, Allgemeiner Teil
2. Vorlesung Strafrecht, Besonderer Teil
3. Vorlesung Strafprozessrecht
4. Vorlesung Sanktionen
5. Übung aus Strafrecht II
1. Kombinierte Lehrveranstaltung Einführung in die Wirtschaftswissenschaften für JuristInnen
1. Kombinierte Lehrveranstaltung Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht
1. Kombinierte Lehrveranstaltung Grundzüge der Rechtsphilosophie
Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Pflichtfächern:
sowie aus folgenden in Form von Lehrveranstaltungen geprüften Fächern:
und ua aus einem Studienschwerpunkt, der aus verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann (weitere Informationen zu den Studienschwerpunkten finden Sie hier), den freien Studienleistungen und der Diplomarbeit.
Beachten Sie bitte die jeweiligen Übergangsbestimmungen bei Studienplanänderungen, insbesondere § 19 Curriculum 2015 idF 2016:
Es gelten die neuen Vorschriften nach § 19 Abs 4 Curriculum auch für jene Studierenden, die bei Inkrafttreten des neuen Curriculums den ersten Studienabschnitt nach den bisher geltenden Vorschriften bereits abgeschlossen haben. Auf diese Studierenden kommen die neuen Vorschriften (nur) insoweit zur Anwendung, als sie sich auf den zweiten Studienabschnitt beziehen. Dies mit der Maßgabe, dass
Für die Studienschwerpunkte sind die Bestimmungen in § 19 Abs 4 Z 8 ff zu beachten.
Für Studierende, die erst im Verlauf des Studienjahres 2015/16 den ersten Studienabschnitt abschließen, gelten die oben angeführten Übergangsbestimmungen zu den Fächern „Unternehmensrecht“ und „Zivilprozessrecht“ sinngemäß (§ 19 Abs 5 Curriculum).