Die Diplomarbeit umfasst mit dem Vorbereitungskurs sowie des diesbezüglichen Kolloquiums insgesamt 19 ECTS-Punkte. Auf die Anfertigung der Diplomarbeit entfallen 12 ECTS-Punkte. Als Bestandteil des Fertigkeitentrainings ist ein Seminar zur Vorbereitung auf die Diplomarbeit im Ausmaß von 3 ECTS-Punkten zu absolvieren. Ferner hat der/die Studierende bei seinem/r Betreuer/in ein Diplomarbeitskolloquium im Ausmaß von 4 ECTS zu absolvieren. Im Rahmen des Diplomarbeitskolloquiums hat der/die Studierende das Konzept seiner/ihrer Diplomarbeit zu präsentieren. Dabei sind die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen des Diplomarbeitsvorhabens vor dem Hintergrund des aktuellen Standes der Wissenschaft bzw der Rechtsprechung darzulegen, sowie ein Zeitplan zur Realisierung des Diplomarbeitsvorhabens zu präsentieren.
Studierende, die ihre Diplomarbeit bis einschließlich 30.9.2019 rechtswirksam gemeldet haben, sind berechtigt, die Diplomarbeit nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften ohne Absolvierung eines Diplomarbeitskolloquiums abzuschließen.