Öffentliches Recht I
Datum |
Ort |
Prüfer (schriftlich) |
Anmelde- schluss |
|
|---|---|---|---|---|
06.02.2012 |
Linz |
Janko |
16.01.12 |
Kundmachung |
06.02.2012 |
Linz |
Binder |
16.01.12 |
Kundmachung |
23.03.2012 |
Bregenz, |
Janko |
02.03.12 |
Anmeldung |
23.03.2012 |
Linz |
Trauner |
02.03.12 |
Anmeldung |
11.05.2012 |
Linz |
Pabel |
27.04.12 |
|
11.05.2012 |
Linz |
Binder |
27.04.12 |
|
02.07.2012 |
Bregenz, |
Janko |
11.06.12 |
|
02.07.2012 |
Linz |
Trauner |
11.06.12 |

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung und Ablegung von Fachprüfungen im 1. Studienabschnitt erst möglich ist, wenn Sie die Studieneingangsphase positiv abgelegt haben. (zwei positive Lehrveranstaltungszeugnisse aus folgenden Lehrveranstaltungen: AG Falllösung Privatrecht I, AG Öffentliches Recht I, AG Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte, AG Falllösung aus Römischem Recht, VA Einführung in Legal Gender Studies).
Eine bedingte Anmeldung (ohne Schein) ist erst vier Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.
Oktober, März und Juni Termine sind Multimedia-Prüfungstermine. Diese Prüfungen können Sie an den Außenstandorten (Bregenz, Linz, Stadtschlaining, St. Pölten, Villach, Wien und Zell am See) absolvieren, die Fachprüfungen werden auch nach der Korrektur für Sie eingescannt.
"*) Prüfungsantritt wegen fehlender Unterlagen nicht möglich" in der Kundmachung bedeutet:
Sie benötigen vor dem Antritt zur Diplomprüfung einen "Schein" aus einer Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I oder Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I) und einen "Schein" aus einer Übung (Übung Öffentliches Recht I oder Übung Privatrecht I).
Ausgenommen ist die bedingte Anmeldung, falls das Ergebnis der vorhergehenden Prüfung noch nicht bekannt ist.