Öffentliches Recht I

Datum

Ort

Prüfer (schriftlich)
Fallverfasser

Anmelde- schluss

 

06.02.2012

Linz

Janko 

16.01.12
Kundmachung

06.02.2012

Linz

Binder 

16.01.12
Kundmachung

23.03.2012

Bregenz,
Linz,
St. Pölten,
Stadtschlaining,
Villach,
Wien,
Zell am See

Janko 

02.03.12
Anmeldung

23.03.2012

Linz

Trauner 

02.03.12
Anmeldung

11.05.2012

Linz

Pabel 

27.04.12

11.05.2012

Linz

Binder 

27.04.12

02.07.2012

Bregenz,
Linz,
St. Pölten,
Stadtschlaining,
Villach,
Wien,
Zell am See

Janko 

11.06.12

02.07.2012

Linz

Trauner 

11.06.12
  • Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung und Ablegung von Fachprüfungen im 1. Studienabschnitt erst möglich ist, wenn Sie die Studieneingangsphase positiv abgelegt haben. (zwei positive Lehrveranstaltungszeugnisse aus folgenden Lehrveranstaltungen: AG Falllösung Privatrecht I, AG Öffentliches Recht I, AG Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte, AG Falllösung aus Römischem Recht, VA Einführung in Legal Gender Studies).

     

  • Eine bedingte Anmeldung (ohne Schein) ist erst vier Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.

     

  • Oktober, März und Juni Termine sind Multimedia-Prüfungstermine. Diese Prüfungen können Sie an den Außenstandorten (Bregenz, Linz, Stadtschlaining, St. Pölten, Villach, Wien und Zell am See) absolvieren, die Fachprüfungen werden auch nach der Korrektur für Sie eingescannt.

     

  • "*) Prüfungsantritt wegen fehlender Unterlagen nicht möglich" in der Kundmachung bedeutet:
    Sie benötigen vor dem Antritt zur Diplomprüfung einen "Schein" aus einer Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I oder Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I) und einen "Schein" aus einer Übung (Übung Öffentliches Recht I oder Übung Privatrecht I).

     

     

  • Die gleichzeitige Anmeldung zu mehreren Terminen einer Fachprüfung ist nicht möglich.
    Ausgenommen ist die bedingte Anmeldung, falls das Ergebnis der vorhergehenden Prüfung noch nicht bekannt ist.