Öffentliches Recht I

Datum

Ort

Prüfer (schriftlich)
Fallverfasser

Anmelde- schluss

 

15.10.2010

Bregenz,
Linz,
St. Pölten,
Stadtschlaining,
Villach,
Wien,
Zell am See

Leitl-Staudinger 

24.09.10
Anmeldung

15.10.2010

Linz

Binder 

24.09.10
Anmeldung

03.12.2010

Linz

Hauer 

12.11.10

03.12.2010

Linz

Trauner 

12.11.10

04.02.2011

Linz

Janko 

14.01.11

04.02.2011

Linz

Binder 

14.01.11

März 2011

Bregenz,
Linz,
St. Pölten,
Stadtschlaining,
Villach,
Wien,
Zell am See

Leitl-Staudinger 

02.02.11

März 2011

Linz

N.N. 

02.02.11
  • Eine bedingte Anmeldung (ohne Schein) ist erst vier Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.

     

  • Oktober, März und Juni Termine sind Multimedia-Prüfungstermine. Diese Prüfungen können Sie an den Außenstandorten (Bregenz, Linz, Stadtschlaining, St. Pölten, Villach, Wien und Zell am See) absolvieren, die Fachprüfungen werden auch nach der Korrektur für Sie eingescannt.

     

  • "*) Prüfungsantritt wegen fehlender Unterlagen nicht möglich" in der Kundmachung bedeutet:
    Sie benötigen vor dem Antritt zur Diplomprüfung einen "Schein" aus einer Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I oder Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I) und einen "Schein" aus einer Übung (Übung Öffentliches Recht I oder Übung Privatrecht I).

     
  • Für die Anmeldungen zu den Fachprüfungen ab 01. Dezember 2010 müssen Sie bereits ordnungsgemäß für das Wintersemester 2010/11 inskribiert sein.

     
  • Die gleichzeitige Anmeldung zu mehreren Terminen einer Fachprüfung ist nicht möglich.
    Ausgenommen ist die bedingte Anmeldung, falls das Ergebnis der vorhergehenden Prüfung noch nicht bekannt ist.