ÖFFENTLICHES RECHT I
Vorlesung Öffentliches Recht I
Die Vorlesung gliedert sich in einen theoretischen Teil (mit 3 Semesterwochenstunden) und einen anwendungsorientierten Teil (mit 2 Semesterwochenstunden). Die beiden Teile bauen nicht aufeinander auf, sondern laufen eigenständig nebeneinander und sollten beide besucht werden.
Im theoretischen Teil erläutert Prof. Leitl-Staudinger die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, die im weiteren Studienverlauf im Rahmen der Fächer „Verfassungsrecht“ und „Verwaltungsrecht“ des 2. Studienabschnitts vertieft werden. Behandelt werden insbesondere Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs sowie des Rechtsschutzsystems.
Im anwendungsorientierten Teil führt Prof. Leitl-Staudinger in die Grundbegriffe der Methodenlehre und in die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung einschließlich des Verfassens von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid) ein.
Ziel: Vermittlung des unabdingbaren Basiswissens sowie der methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts; Begleitung der Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Prüfungsliteratur; Aufzeigen von Zusammenhängen und Verdeutlichung besonders schwer zu verstehender Problemfelder.
Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I
Allgemeine Informationen
Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I unterstützt die Studierenden bei der Bewältigung des in der Vorlesung Öffentliches Recht I dargebotenen Stoffes, sie ist um Klarstellungen und Vertiefungen des Stoffes bemüht. Insbesondere wird geübt, den theoretisch-abstrakten Stoff auf konkrete Fälle umzulegen. In Übereinstimmung mit dem Fortgang der Vorlesung werden in der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I drei Tests abgehalten, die den Studierenden eine Einschätzung ihrer fachlichen Fortschritte erlauben. Sie werden auch mit der Benutzung von Rechtsdatenbanken (insbesondere RIS, CELEX usw) vertraut gemacht.
Leistungsnachweis/Prüfung: Sie müssen beim Antritt zur Fachprüfung "Öffentliches Recht I" im Rahmen der ersten Diplomprüfung die positive Absolvierung
1. einer Übung entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden und
2. einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder aus dem Fach „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden vorweisen können.
Laut neuem Studienplan dürfen die nach Z 1 und Z 2 angeführten Lehrveranstaltungen nicht aus demselben Fach sein.
Studierende, die Übung und Arbeitsgemeinschaft aus demselben Fach absolviert haben, sind nur vom Antritt zur jeweils anderen Fachprüfung ausgeschlossen. (Laut altem Studienplan dürfen die in Z 1 und Z 2 angeführten Lehrveranstaltungen aus demselben Fach sein!)
Sie haben die Gelegenheit, drei schriftliche Klausurarbeiten anzufertigen (50 Punkte pro Arbeit). Die Stoffabgrenzung entnehmen Sie dem Terminplan. Es besteht keine Möglichkeit, eine versäumte Klausur nachzuholen.
Erlaubte Unterlagen: Unkommentierte Gesetzestexte.
Einen positiven Leistungsnachweis ("Schein") erhalten Sie, wenn Sie aus Ihren verfassten Klausurarbeiten von maximal 150 möglichen Punkten wenigstens 75,5 Punkte erreichen.
Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
Literatur: Medienkoffer Öffentliches Recht I (5. Auflage) - Leitl-Staudinger
Übung Öffentliches Recht I
Allgemeine Informationen
Ziel der Übung Öffentliches Recht I ist es, die Anwendung des theoretischen Stoffes der Vorlesung Öffentliches Recht I in Fällen zu vermitteln bzw zu wiederholen. Weiters dient die Übung der Vorbereitung auf den Fachprüfungsteil „Schriftsatz“ durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen (Antrag und Bescheid). Dabei werden die Studierenden auf den fachlichen Standard der Prüfungsarbeiten der schriftlichen Fachprüfung Öffentliches Recht I herangeführt.
Einstiegsvoraussetzungen: Gute Kenntnisse des Stoffes der Vorlesung "Öffentliches Recht I", nach Möglichkeit positive Absolvierung einer Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I.
Leistungsnachweis/Prüfung: Sie müssen beim Antritt zur Fachprüfung "Öffentliches Recht I" im Rahmen der ersten Diplomprüfung die positive Absolvierung
1. einer Übung entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden und
2. einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder aus dem Fach „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden vorweisen können.
Laut neuem Studienplan dürfen die nach Z 1 und Z 2 angeführten Lehrveranstaltungen nicht aus demselben Fach sein.
Studierende, die Übung und Arbeitsgemeinschaft aus demselben Fach absolviert haben, sind nur vom Antritt zur jeweils anderen Fachprüfung ausgeschlossen. (Laut altem Studienplan dürfen die in Z 1 und Z 2 angeführten Lehrveranstaltungen aus demselben Fach sein!)
Sie haben die Gelegenheit, vier schriftliche Klausurarbeiten anzufertigen (50 Punkte pro Arbeit).Es besteht keine Möglichkeit, eine versäumte Klausur nachzuholen. Die Prüfungsarbeiten bestehen aus einem Teil A mit offenen Fragen und einem Teil B, in dem Sie einen Schriftsatz (Antrag oder Bescheid) verfassen. Die positive Beurteilung der Teilnahme an der Übung erfolgt nach den drei besten Prüfungsarbeiten.
Erlaubte Unterlagen: Unkommentierte Gesetzestexte.
Einen positiven Leistungsnachweis ("Schein") erhalten Sie, wenn Sie aus Ihren verfassten Klausurarbeiten von maximal 150 Punkten wenigstens 75,5 Punkte erreichen.
Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
Literatur: Medienkoffer Öffentliches Recht I (5. Auflage) - Leitl-Staudinger
Fachprüfung Öffentliches Recht I
1. Ziel der Prüfung
Die Prüfung soll zeigen, ob die Kandidatin/der Kandidat den Stoff der Vorlesung „Öffentliches Recht I“ beherrscht, mit den Methoden der Falllösung im Öffentlichen Recht vertraut ist und einen Antrag sowie einen Bescheid auf der Grundlage eines konkreten Sachverhalts formulieren kann. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten sind die Grundlage für eine sinnvolle Teilnahme an den Lehrveranstaltungen aus Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht des 2. Studienabschnitts.
2. Prüfungsangabe
Die Prüfung ist schriftlich (3 Stunden, ohne Pause) und in zwei Teile gegliedert:
- Teil A: Beantwortung konkreter Fragen zu einem kurzen Sachverhalt bzw zu einem bestimmten Rechtsproblem;
- Teil B: Verfassen eines Schriftsatzes (Antrag und/oder Bescheid) anhand eines Sachverhalts.
3. Prüfungsstoff
Inhalte der Vorlesung „Öffentliches Recht I“
4. Empfohlene Studienliteratur
Leitl-Staudinger, Einführung in das Öffentliche Recht – 2. Auflage 2010
Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung – 1. Auflage 2009
Grimberger et al, Musterlösungen Öffentliches Recht I – 2010
Huemer (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht I – 2010
Hinweis für Multimedia-Studierende: Diese Literatur entspricht dem Inhalt des Medienkoffers Öffentliches Recht I, 5. Auflage 2010.
5. Zulassung
Die Anmeldungsvoraussetzung für die Fachprüfung aus “Öffentliches Recht I“ können durch folgende Konstellationen erfüllt werden:
1. Zeugnis aus der AG Privatrecht I und Zeugnis aus der Übung Öffentliches Recht I ODER
2. Zeugnis aus der AG Öffentliches Recht I und Zeugnis aus der Übung Privatrecht I ODER
3. Zeugnis aus der AG Öffentliches Recht I und Zeugnis aus der Übung Öffentliches Recht I.
Studierende, die das Diplomstudium der Rechtswissenschaften vor dem Studienjahr 2009/2010 (Studienplan ALT) begonnen haben, sind auch dann zum Antritt zur Fachprüfung Öffentliches Recht I berechtigt, wenn sowohl Arbeitsgemeinschafts- als auch Übungszeugnis aus dem Fach Privatrecht stammen.
6. Prüfungstermine
In jedem Semester finden drei Prüfungstermine statt, die von der Abteilung Lehr- und Studienservices festgelegt werden. Die Prüfer/Innen Janko, Leitl-Staudinger und Pabel stellen die Fachprüfung abwechselnd zusammen. Die Prüfereinteilung, die Termine der Fachprüfungen sowie die Kundmachung finden Sie auf den Homepages der Abteilung Lehr- und Studienservices, des Instituts für Multimediales Öffentliches Recht und des Instituts für Multimediale Linzer Rechtsstudien.
7. Anmeldung
Studierende, die zur Fachprüfung „Öffentliches Recht I“ antreten möchten, melden sich in der Abteilung Lehr- und Studienservices bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin an. Die Anmeldung kann entweder persönlich (im Bankengebäude, 1. Stock) oder per E-Mail (an die Adresse pruefung-re@jku.at) erfolgen. Multimedia-Studierende verwenden für ihre Anmeldung bitte das entsprechende Formular auf den Homepages des Instituts für Multimediales Öffentliches Recht oder des Instituts für Multimediale Linzer Rechtsstudien. In jedem Fall erhalten Sie nach elektronischer Anmeldung von der Abteilung Lehr- und Studienservices eine Bestätigung per E-Mail.
8. Erlaubte Unterlagen
Ausschließlich unkommentierte Gesetzestexte (zB Huemer [Hrsg], Gesetzestexte Öffentliches Recht I - 2010)
Mobiltelefone sind auszuschalten und zu verstauen.
KOMMENTIERTE GESETZESTEXTE und andere UNERLAUBTE UNTERLAGEN WERDEN ERSATZLOS ABGENOMMEN UND ERST NACH ENDGÜLTIGER BEURTEILUNG DER PRÜFUNG WIEDER AUSGEHÄNDIGT.
Kodex-Ausgaben gelten als unkommentierte Gesetzestexte. Eigenhändig hinzugefügte Paragraphen¬verweise sind zulässig, weitergehende Anmerkungen (auch Stichworte oder Abkürzungen) gelten als Kommentierungen.
Hinweis: „Die österreichische Bundesverfassung“ (Grabenwarter/Ohms) gilt als kommentiert!
Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel wird bei der Beurteilung der Prüfung berücksichtigt und kann gegebenenfalls auch zur Nichtigerklärung der Prüfung nach § 74 UG 2002 führen.
9. Beurteilung
Die Note für die Fachprüfung Öffentliches Recht I wird nach einem Schema mit 50 Punkten festgelegt:
43,5 bis 50 Punkte ..........= sehr gut (1)
37,5 bis 43 Punkte ..........= gut (2)
31,5 bis 37 Punkte ..........= befriedigend (3)
25,5 bis 31 Punkte ..........= genügend (4)
25,0 und weniger ............= nicht genügend (5)
Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.

