PRIVATRECHT I

 

Der Studienplan sieht für das Fach Privatrecht I folgende Lehrveranstaltungen vor: 

 

1. Vorlesung Privatrecht I

2. Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I  

3. Übung Privatrecht I

 

 

Vorlesung Privatrecht I

 

Die Vorlesung Privatrecht I umfasst laut Studienplan fünf Semesterstunden. Diese Vorlesung ist auf einer DVD "Riedler, Privatrecht I", die im Medienkoffer Privatrecht I enthalten ist, multimedial mit Video, Ton, Graphiken, Bildern und Texten aufbereitet gespeichert. In 32 Kapiteln wird den Studierenden der Stoff der Vorlesung in 30 bis 90 minütigen Einheiten dargeboten. Unmittelbar im Anschluss an jedes Kapitel finden sich drei Textsequenzen, anhand derer die Studierenden das in der Vorlesung erworbene Wissen überprüfen können. In einem Definitions-Test werden die wichtigsten Fachtermini abgefragt. Der ebenfalls zur Verfügung stehende Multiple-Choice Test ist mit bis zu 15 Antwortmöglichkeiten konzipiert, bei dem keine, eine, mehrere oder alle Antworten richtig sein können. Dabei wird nicht nur Faktenwissen abgeprüft, vielmehr können die Studierenden das in der Vorlesungseinheit erworbene Wissen auch gleich auf kleinere Fallkonstellationen praktisch umsetzen. Nach automatisierter Auswertung der Anwort können die Studierenden zu vielen Antwortmöglichkeiten auch Erklärungen aufrufen, in welchen ihnen ausführlich begründet wird, warum die entsprechende Antwortmöglichkeit inhaltlich richtig oder inhaltlich falsch ist. Die dritte Testmöglichkeit ist die Bearbeitung eines Fehlertextes. Die wichtigsten Aussagen eines Kapitels sind in einem kurzen Text zusammengefasst, die Studierenden werden aufgefordert die farbig markierten Textpassagen auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu prüfen. Auch stehen den Studierenden automatisierte Testauswertungs- und Erklärungsfunktionen zur Verfügung. Die gesamte Vorlesung Privatrecht I ist mit mehr als 3600 Folien visuell aufbereitet. 450 Begriffdefinitionen, 806 Multiple-Choice Fragen mit bis zu 15 Antwortmöglichkeiten und 32 Fehlertexte geben den Studierenden die umfassende Möglichkeit ihr Wissen schrittweise zu erwerben, aufzubauen und interaktiv, anonym und offline zu überprüfen. Die auf der DVD Privatrecht I enthaltenen Vorlesung ist in gedruckter Form im Lehrbuch "Riedler, Privatrecht I" enthalten, welche von einem Fachwörterbuch "Riedler, Privatrecht I" begleitet wird. Es steht in der freien Wahl der Studierenden, ob sie die Vorlesung auf DVD akustisch anhören und/oder visuell ansehen und/oder nach dem gedruckten Lehrbuch studieren.

Für die Vorlesung Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I die Lernunterlagen "Riedler, Privatrecht I DVD", "Riedler, Privatrecht I Lehrbuch" und "Riedler, Privatrecht I Glossar" enthalten.

 

Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I

 

Der Studienplan sieht eine Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I im Ausmaß von zwei Semesterstunden vor. Diese zwei Semesterstunden werden durch eine Arbeitgemeinschaft Privatrecht I (2 Semesterstunden) abgedeckt. Jede Arbeitsgemeinschaft wird in jedem Semester angeboten. 

 

Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I

 

Die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I unterstützt die Studierenden bei der Bewältigung des in der Vorlesung Privatrecht I dargebotenen Stoffes, sie dient der Vertiefung des Stoffes und der Umlegung der in der Vorlesung erlernten theoretisch abstrakten Prinzipien auf einfache praktische Fälle. Die Studierenden werden damit in der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I mit der Falllösungstechnik, also der schriftlichen rechtlichen Begutachtung von praktischen Fällen vertraut gemacht. Damit legt die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I den Grundstein für die nachfolgende Übung aus Privatrecht I, in welcher umfangreichere und schwierigere Fälle die Studierenden zu vernetztem praxisorientierten Denken führen. In Übereinstimmung mit dem Fortgang der Vorlesung werden in der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I drei Tests abgehalten, die mit jeweils 25 Punkten bewertet werden.  Für die positive Beurteilung der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft müssen zwei der Arbeiten positiv sein.

Für die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I die Lernunterlagen "Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen aus Bürgerlichem Recht für Anfänger" und "Riedler, Klausur-, Hausarbeits- und Fachprüfungsfälle aus Privatrecht I" enthalten.

 

 

Übung Privatrecht I

 

Ziel der Übung Privatrecht I ist es, die Anwendung des Stoffes der Vorlesung Privatrecht I in Fällen zu vermitteln. Dabei werden die Studierenden auf das fachliche Niveau der schriftlichen Fachprüfung Privatrecht I herangeführt. Die Studierenden haben die Gelegenheit, zwei schriftliche Klausurarbeiten anzufertigen und eine Hausarbeit zu erstellen. Für die positive Beurteilung der Teilnahme an der Übung müssen zwei der Arbeiten positiv sein.

Für die Übung Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I die Lernunterlagen "Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen aus Bürgerlichem Recht für Anfänger" und "Riedler, Klausur-, Hausarbeits- und Fachprüfungsfälle aus Privatrecht I" enthalten.

 

Fachprüfung Privatrecht I

 

1. Prüfungsaufgabe

 

Die Fachprüfung aus „Privatrecht I“ ist schriftlich abzulegen. Die Arbeitszeit beträgt drei Stunden. Die Studierenden haben einen praktischen Fall in Form einer Falllösung (rechtlichen Begutachtung)  schriftlich zu bearbeiten. Gelegentlich sind darüber hinaus auch theoretische Fragen zu beantworten. Auf die Prüfungssituation werden die Studierenden durch die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I, in der Übung Privatrecht I sowie im Repetitorium Privatrecht I vorbereitet. 

 

2. Prüfungsstoff

 

Inhalt der Vorlesung „Privatrecht I“.

 

3. Zulassung

 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer das Studium der Rechtswissenschaften (K 101) inskribiert hat. Zudem muss die positive Absolvierung einer Arbeitsgemeinschaft „Privatrecht I“ oder einer Arbeitsgemeinschaft „Öffentliches Recht I“ sowie die positive Absolvierung einer Übung „Privatrecht I“ oder einer Übung „Öffentliches Recht I“ nachgewiesen werden. Die Studierenden können frei wählen, ob sie die Lehrveranstaltungsprüfung in der Übung Privatrecht I oder in der Übung Öffentliches Recht I absolvieren; gleiches gilt für die Lehrveranstaltungsprüfung aus einer Arbeitsgemeinschaft: Es obliegt der freien Wahl der Studierenden, ob sie die Lehrveranstaltungsprüfung in der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I oder in der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I absolvieren.

Folgende Kombinationen sind daher möglich:

- Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I/Übung Öffentliches Recht I

- Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I/Übung Privatrecht I

Prüfungsanmeldung: Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Privatrecht I können Sie sich hier anmelden.

 

4. Termine und Orte

 

Die schriftliche Fachprüfung findet am Beginn jedes Wintersemesters (Oktober), am Ende jedes Wintersemesters (März) und am Ende jedes Sommersemesters (Juni/Juli) an den Außenstandorten zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz statt. Die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften können die Prüfungsarbeit auch in Linz schreiben. Zudem können auch die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften zu drei weiteren Terminen (nur) in Linz antreten, und zwar in der Mitte jedes Wintersemesters (November/Dezember), am Ende jedes Wintersemesters (Jänner) und in der Mitte jedes Sommersemesters (April/Mai). Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte sowie wer zu einem bestimmten Prüfungstermin die Fachprüfung erstellt, kann den „Prüfungsterminen“ entnommen werden.

 

5. Erlaubte Unterlagen

 

Unkommentierte Gesetzestexte (färbige Markierungen und Paragraphenverweise) sind erlaubt.

 

6. Prüfungswiederholung

 

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt (insg. 5 Antritte) werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.