Zweite Diplomprüfung                                                         

 

 

Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:  

  • Bürgerliches Recht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Handelsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht

 sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:  

  • aus einer Übung aus Bürgerlichem Recht
  • aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden
  • aus einer Übung aus Strafrecht

sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus zehn verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkte finden Sie hier