Zweite Diplomprüfung 
Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:
- Bürgerliches Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Handelsrecht
- Zivilprozessrecht
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Europarecht
- Völkerrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:
- aus einer Übung aus Bürgerlichem Recht
- aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden
- aus einer Übung aus Strafrecht
sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus zehn verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkte finden Sie hier.
