STEUERRECHT
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Der Studienplan sieht für das Fach Steuerrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:
- Vorlesung Steuerrecht
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Der Stoff für das Fach „Steuerrecht“ ist im Medienkoffer „Steuerrecht“ (Univ.Prof. Dr. Markus Achatz) zusammengestellt.
Fachprüfung Steuerrecht (schriftlich)
Prüfungsaufgabe
Die Fachprüfung Steuerrecht wird im Zuge einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung abgehalten. Die Klausur dauert 90 Minuten und setzt sich aus Beispielen und Theoriefragen zusammen.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesung "Steuerrecht" von Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz. Das Skriptum zur Vorlesung ist im Medienkoffer "Steuerrecht" enthalten. Für die Prüfungsvorbereitung wird ein Repetitorium angeboten.
Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der rechtswissenschaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet, sämtliche Prüfungen des 1. Studienabschnittes abgeschlossen hat. Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Steuerrecht können Sie sich hier anmelden.
Termine und Orte
Die schriftliche Fachprüfung findet am Beginn jedes Semesters (Oktober und März) und am Ende jedes Sommersemesters (Juni) in Bregenz, Stadtschlaining, Villach und Wien zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz statt. Als Studierende/r des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften können Sie die Fachprüfung zu den genannten Terminen auch in Linz schreiben. Zudem können Sie zu drei weiteren Terminen in Linz antreten: Mitte und Ende jedes Wintersemesters (November/Dezember und Jänner) und Mitte jedes Sommersemesters (April/Mai). Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann hier entnommen werden.
Erlaubte Unterlagen
Es sind nur unkommentierte Gesetzestexte zulässig.
Beurteilung und Wiederholung
Die Prüfung wird mit Sehr Gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4) oder Nicht Genügend (5) beurteilt. Die Note wird dabei idR nach folgendem Punkteschema festgelegt: 25 bis 21 Punkte Sehr Gut (1); 20,5 bis 19 Punkte Gut (2); 18,5 bis 16 Punkte Befriedigend (3); 15,5 bis 13 Punkte Genügend (4); 12,5 und weniger Nicht Genügend (5). ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!
Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt (insg. 5 Antritte) werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.

