VERFASSUNGSRECHT
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Der Studienplan sieht für das Fach Verfassungsrecht / Verwaltungsrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:
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Stoff der Fachprüfung Verfassungsrecht sind die Inhalte der genannten Vorlesungen. Diese Vorlesungen stehen den Multimedia-Studierenden als Stream sowie zum Teil zusätzlich auch auf DVD zur Verfügung. Die schriftlichen Vorlesungsunterlagen finden sich in Form von Lehrbüchern und Glossaren im Medienkoffer. Die Prüfungsanforderungen finden Sie hier, Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungstermine samt Musterlösung finden Sie im Band „Musterlösungen aus Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht“ im Medienkoffer.
Übung Verfassungsrecht
Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung „Verfassungsrecht“ der Zweiten Diplomprüfung ist der positive Leistungsnachweis aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden.
Inhalt: Behandlung zentraler verfassungsrechtlicher Problemstellungen anhand von praktischen Fällen.
Ziel: Vertiefung des theoretischen Wissens durch Konfrontation mit Anwendungsfällen aus der Praxis; Verbesserung der Falllösungsmethodik, vor allem im Hinblick auf die schriftliche Prüfungsarbeit.
Inhaltliche Voraussetzungen: Kenntnis des öffentlichen Rechts auf dem Niveau der Fachprüfung Öffentliches Recht I; Kenntnisse des materiellen Verfassungsrechts im Ausmaß der Organisations- und Grundrechtevorlesung sowie Grundkenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts sind empfehlenswert
Leistungsnachweis: Die Studierenden müssen zwei schriftliche Klausurarbeiten anfertigen. Die Arbeiten werden nach einem Punktesystem (maximal 50 Punkte pro Arbeit) bewertet. Die positive Beurteilung der Teilnahme an der Lehrveranstaltung erfolgt nach den zwei Prüfungsarbeiten und verlangt zumindest 51 von 100 Punkten.
Bewertungsschema:
88 bis 100 Punkte = Sehr gut (1);
76 bis 86 Punkte = Gut (2);
64 bis 74 Punkte = Befriedigend (3);
51 bis 62 Punkte = Genügend (4);
50 und weniger Punkte = Nicht Genügend (5).
Klausurenkurs Verfassungsrecht
Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung „Verfassungsrecht“ der Zweiten Diplomprüfung ist der positive Leistungsnachweis aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden.
Inhalt: Vertiefende Erörterung von verfassungsrechtlichen Fällen auf Diplomprüfungsniveau; Einüben der Technik des Klausurschreibens bzw des Lösens von Fällen.
Ziel: Das Lösen verfassungsrechtlicher Diplomprüfungsfälle soll nach dem Besuch der Lehrveranstaltung bewältigbar sein. Die positive Absolvierung des Klausurenkurses ist eine Möglichkeit zur Erlangung des Pflichtscheines im Öffentlichen Recht.
Inhaltliche Voraussetzungen: Kenntnisse des öffentlichen Rechts zumindest auf dem Niveau der Fachprüfung Öffentliches Recht I, idealerweise auch Kenntnisse in Öffentlichem Recht II (Verfassungsrecht).
Leistungsnachweis: Drei je dreistündige Klausuren, von denen die besten der ersten beiden und die dritte gewertet werden (die Summe der bei diesen beiden Klausuren erzielten Punkte muss 50 übersteigen).
Literatur: Medienkoffer Leitl-Staudinger, Verfassungs-/Verwaltungsrecht
Bewertungsschema:
88 bis 100 Punkte = Sehr gut (1);
76 bis 87 Punkte = Gut (2);
64 bis 75 Punkte = Befriedigend (3);
51 bis 63 Punkte = Genügend (4);
50 und weniger Punkte = Nicht Genügend (5).
Fachprüfung Verfassungsrecht (schriftlich/mündlich)
1. Prüfungsaufgabe
Die Fachprüfung Verfassungsrecht besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Fachprüfung Verfassungsrecht dauert drei Stunden und besteht in der Abfassung eines Schriftsatzes, zB eines Parteienschriftsatzes wie einer Bescheidbeschwerde an den VfGH oder eine Maßnahmebeschwerde an einen UVS, einem Individualantrag auf Verordnungs-, Gesetzes- bzw Staatsvertragsprüfung an den VfGH, einem Verordnungs-, Gesetzes- oder Staatsvertragsprüfungsantrag von Behörden und Gerichten an den VfGH, einer Beschwerde nach der EMRK oder eines Rechtsgutachtens. Nur bei positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles der Fachprüfung kann der mündliche Teil der Fachprüfung abgelegt werden. Der mündliche Teil dauert je nach Prüfer etwa 15 bis 20 Minuten und ist eine Kombination von Fällen und Theoriefragen. Der mündliche Teil der Fachprüfung Verfassungsrecht, der innerhalb von fünf Wochen nach positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles abgehalten wird, ist bei jenem Prüfer abzulegen, für den sich der Kandidat/die Kandidatin angemeldet hat; es besteht freie Prüferwahl zwischen den für einen Termin zur Verfügung stehenden Prüfern.
2. Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist der Inhalt des verfassungsrechtlichen Teiles des Medienkoffers „Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht“ nach den darin enthaltenen Hinweisen. Die Prüfungsanforderungen finden Sie hier.
3. Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der Rechtswissenschaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet ist, sämtliche Prüfungen des 1. Abschnittes abgeschlossen hat und die positive Absolvierung einer Übung oder Klausurenkurses Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nachweist. Die erste Fachprüfung aus dem Bereich Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht kann ohne Leistungsnachweis abgelegt werden. In diesem Fall ist zur zweiten Fachprüfung ein Leistungsnachweis korrespondierend zur zweiten Fachprüfung vorzuweisen.
Beispiele:
In dem Fall, dass der Studierende die Fachprüfung aus Verfassungsrecht ohne Leistungsnachweis absoviert hat, ist zur Anmeldung zur Fachprüfung aus Verwaltungsrecht zwingend ein Leistungsnachweis (Übung oder Klausurenkursen Verwaltungsrecht) notwendig.
In dem Fall, dass der Studierende den schriftlichen Teil der Fachprüfung aus Verfassungsrecht bereits ohne Leistungsnachweis absolviert hat, ihm aber vor dem mündlichen Teil der Fachprüfung aus Verfassungsrecht der Leistungsnachweis (Übung oder Klausurenkurs Verfassungsrecht) ausgestellt wird, ist ein Antritt zur Fachprüfung aus Verwaltungsrecht ohne seperaten Leistungsnachweis möglich.
4. Termine und Orte
Die schriftliche Fachprüfung findet am Beginn jedes Semesters (Oktober und März) und am Ende jedes Sommersemesters (Juni) in Bregenz, Stadtschlaining, Villach und Wien zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz statt. Als Studierende/r des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften können Sie die Fachprüfung zu den genannten Terminen auch in Linz schreiben. Zudem können Sie zu drei weiteren Terminen in Linz antreten: Mitte und Ende jedes Wintersemesters (November/Dezember und Jänner) und Mitte jedes Sommersemesters (April/Mai). Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte sowie wer zu einem bestimmten Prüfungstermin die Fachprüfung erstellt, kann den „Prüfungsterminen“ entnommen werden.
5. Erlaubte Unterlagen
IdR sind nur unkommentierte Gesetzestexte und Schriftsatzmuster zulässig. Bei einigen Professoren können alle Unterlagen (auch eigene Zusammenfassungen und Mitschriften) verwendet werden (siehe Prüfungsanforderungen).
6. Beurteilung und Wiederholung
Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt (insg. 5 Anritte) werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.

