Studienplan 2. Abschnitt 

Studierende, die bis zum Beginn des Sommersemesters 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach dem bisherigen Studienplan bis zum Studienjahr 2015/16 zu studieren.
 
Die Angaben zum zweiten Studienabschnitt basieren daher noch auf den Bestimmungen des bisher geltenden Studienplans Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
 
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche ab dem WS 2010/11 den zweiten Studienabschnitt neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB].
2. Studierende, welche den zweiten Studienabschnitt vor dem WS 2010/11 begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.

                                               

 

 

Der zweite Studienabschnitt dauert sechs Semester. Er umfasst 83 Semesterstunden an Pflichtlehrveranstaltungen, davon werden 22 Semesterstunden in Form eines Studienschwerpunktes absolviert.

 

Bitte beachten Sie: Haben Sie das Studium im alten Studienplan begonnen, erfolgt keine automatische Umstellung auf den neuen Studienplan, Sie studieren im alten Studienplan weiter.

 

Überblick über die Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts

  

 

I. Bürgerliches Recht

 

1. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil  

2. Vorlesung Schuldrecht Vertragstypen

3. Vorlesung Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse

4. Vorlesung Sachenrecht

5. Vorlesung Familien- und Erbrecht

6. Vorlesung Internationales Privatrecht

7. Übung aus Bürgerlichem Recht

   

 

II. Arbeits- und Sozialrecht

 

1. Vorlesung Individualarbeitsrecht

2. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht

3. Vorlesung Grundzüge des Sozialrechts

   

 

III. Handelsrecht

 

1. Vorlesung Allgemeines Handelsrecht

2. Vorlesung Gesellschaftsrecht

3. Vorlesung Wertpapierrecht

4. Übung Handelsrecht

   

  

IV. Zivilprozessrecht 
 

1. Vorlesung mit Arbeitsgemeinschaft Erkenntnisverfahren

2. Vorlesung Vollstreckungsverfahren

3. Vorlesung Insolvenzrecht insbesondere Konkursrecht

4. Vorlesung Außerstreitverfahren

 

 

V. Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

 

1. Vorlesung Staats- und Verwaltungsorganisation I und II

2. Vorlesung Staats- und Verwaltungshandeln

3. Vorlesung Grundrechte

4. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht und

-verfahren

5. Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht I (BauO, ROG, GewO)

6. Vorlesung Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Rechtsschutz
(VwGH, VfGH, EGMR, EuGH)

7. Übung oder Klausurenkurs aus Verfassungs- oder Verwaltungsrecht

   

 

VI. Europarecht und Völkerrecht

 

1. Vorlesung Völkerrecht

2. Vorlesung Europarecht

   

  

VII. Steuerrecht

 

1. Vorlesung Steuerrecht

   

 

VIII. Strafrecht

 

1. Vorlesung Strafrecht, Allgemeiner Teil

2. Vorlesung Strafrecht, Besonderer Teil

3. Vorlesung Strafprozessrecht

4. Vorlesung Sanktionen

5. Übung aus Strafrecht

   

 

Zweite Diplomprüfung

 

Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:  

  • Bürgerliches Recht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Handelsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht

 sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:  

  • aus einer Übung aus Bürgerlichem Recht
  • aus der Vorlesung mit Arbeitsgemeinschaft aus Erkenntnisverfahren
  • aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden
  • aus einer Übung aus Strafrecht.

sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus zehn verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkte finden Sie hier