Studienplan 2. Abschnitt
Studierende, die bis zum Beginn des Sommersemesters 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach dem bisherigen Studienplan bis zum Studienjahr 2015/16 zu studieren.
Die Angaben zum zweiten Studienabschnitt basieren daher noch auf den Bestimmungen des bisher geltenden Studienplans
Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche ab dem WS 2010/11 den zweiten Studienabschnitt neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter
Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB].
2. Studierende, welche den zweiten Studienabschnitt vor dem WS 2010/11 begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.
Studierende, die bis zum Beginn des Sommersemesters 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach dem bisherigen Studienplan bis zum Studienjahr 2015/16 zu studieren.
Die Angaben zum zweiten Studienabschnitt basieren daher noch auf den Bestimmungen des bisher geltenden Studienplans
Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche ab dem WS 2010/11 den zweiten Studienabschnitt neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter
Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB].
2. Studierende, welche den zweiten Studienabschnitt vor dem WS 2010/11 begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.
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Der zweite Studienabschnitt dauert sechs Semester. Er umfasst 83 Semesterstunden an Pflichtlehrveranstaltungen, davon werden 22 Semesterstunden in Form eines Studienschwerpunktes absolviert.
Bitte beachten Sie: Haben Sie das Studium im alten Studienplan begonnen, erfolgt keine automatische Umstellung auf den neuen Studienplan, Sie studieren im alten Studienplan weiter. |
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Überblick über die Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts
I. Bürgerliches Recht
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II. Arbeits- und Sozialrecht
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III. Handelsrecht
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IV. Zivilprozessrecht
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V. Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht
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VI. Europarecht und Völkerrecht
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VII. Steuerrecht
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VIII. Strafrecht
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Zweite Diplomprüfung
Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:
- Bürgerliches Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Handelsrecht
- Zivilprozessrecht
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Europarecht
- Völkerrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:
- aus einer Übung aus Bürgerlichem Recht
- aus der Vorlesung mit Arbeitsgemeinschaft aus Erkenntnisverfahren
- aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden
- aus einer Übung aus Strafrecht.
sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus zehn verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkte finden Sie hier.









