STUDIENSCHWERPUNKT FRAUENRECHT
Der Studienplan sieht für den Studienschwerpunkt Frauenrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:
(1) Wintersemester
1. Frauenrechtsgeschichte Österreichs unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung
2. Die Frau in der Gesellschaft
3. Geschlechtssensible Analysen des Rechts
4. Strafrecht, Sexualität und Geschlecht
5. Feministische Rechtsvergleichung
6. Frauenfragen in Geschichte und Gegenwart
7. Vom formalen zum feministischen Gleichheitsverständnis
8. Aktueller Stand der Entdiskriminierung in Judikatur und Lehre
(2) Sommersemester
1. Die Frau im Arbeitsrecht
2. Die Frau im Sozialrecht
3. Arbeits- und sozialrechtliche Gleichbehandlungsfragen
4. Die Rechtsprechung der internationalen Gerichtshöfe zu frauenspezifischen Rechtsproblemen
5. Gleichbehandlung im internationalen Recht
6. Frauenrechte und Rechtsdurchsetzung
7. Fragen des Privatrechtsschutzes für Frauen (Studienplan alt)
bzw.
Familienrecht im Wandel (Studienplan neu)
Selbstverständlich können Sie auch nur einzelne Lehrveranstaltungen aus diesem Studienschwerpunkt als "freie Wahlfächer" belegen.
Die Notwendigkeit einer eigenständigen Verankerung feministischer Rechtsstudien ist inzwischen unbestritten. Sowohl in Europa als auch in den USA, Kanada und anderen Ländern sind feministische Inhalte bereits fixer Bestandteil der juristischen Ausbildung. Die Auseinandersetzung mit geschlechtssensiblen Fragen soll möglichst umfassend gestaltet werden, indem der traditionelle Kanon rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre durchgängig um die Perspektive der Frauen bereichert wird.
Der Bogen reicht von methodischen Fragen über die weltweit geführte Debatte um Gleichheit und Differenz der Geschlechter bis hin zu konkreten Rechtspositionen der Frau im jeweiligen Lebenszusammenhang. Es ist daher notwendig, ausgehend vom Verfassungsgebot zur Geschlechterdemokratie alle Rechtsbereiche auf frauen- und geschlechterspezifische Problemfelder zu durchleuchten und dabei rechtsgeschichtliche, rechtssoziologische, rechtsphilosophische und rechtspolitische Perspektiven einzubeziehen.
Bildungsziel des Studienschwerpunktes ist es, ein juristisches Denken zu entwickeln, das die Herstellung und Bewahrung der Geschlechterdemokratie als ureigene Aufgabe des Phänomens Recht begreift. Darum soll der Studienschwerpunkt Bestandteil einer soliden Juristinnen- und Juristenausbildung für alle Zweige des öffentlichen Lebens, aber auch der Privatwirtschaft sein. Dieser Studienschwerpunkt wird neue Berufschancen auf nationaler und internationaler Ebene eröffnen.
Spezielle Frauenreferate, Gleichstellungskommissionen etc sind aus unserem Rechtsleben nicht mehr wegzudenken. Im übrigen wird mit diesem Studienschwerpunkt Wissenschafterinnen und Wissenschaftern aller Fakultäten ein Forum für die kritische Auseinandersetzung überkommener Methoden geboten.
Diplomarbeiten können aus Frauenrecht verfasst werden (Betreuung je nach Themenschwerpunkt durch die jeweilige Fachvertreterin).
