STUDIENSCHWERPUNKT UMWELTRECHT
Der Studienplan sieht für den Studienschwerpunkt Umweltrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:
(1) Wintersemester
1. Vorlesung Allgemeines Umweltrecht
2. Vorlesung Grundlagen der Ökologie
3. Vorlesung Grundzüge der Umweltökonomie
4. Vorlesung Grundlagen der Umwelttechnik
5. Vorlesung Umweltverwaltungsrecht
6. Vorlesung Umweltprivatrecht – Allgemeiner Teil
7. Vorlesung Umweltstrafrecht
8. Vorlesung Internationales Umweltrecht
(2) Sommersemester
1. Vorlesung Umweltanlagenrecht
2. Vorlesung Umweltprivatrecht – Besonderer Teil
3. Vorlesung Betriebliches Umwelthaftungsrecht
4. Vorlesung Wasserschutzrecht
5. Vorlesung Abfallwirtschaftsrecht
6. Vorlesung Verkehrs- und Energierecht
7. Vorlesung Umweltsteuern
Der Studienschwerpunkt befasst sich mit Regelungen von Interessenskonflikten, die bei der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen (einschließlich künftiger Generationen) entstehen. Die Ausbildung soll in zwei Teilen erfolgen: Das 1. Semester (12 Stunden) soll einen fundierten Überblick über die verschiedenen Teilgebiete verschaffen, der Grundstrukturen und Zusammenhänge erkennen lässt.
Dabei werden in interdisziplinärer Weise auch Grundzüge nichtjuristischer Umweltwissenschaften geboten, die für das Verständnis des Umweltrechts vorausgesetzt sind (Ökologie/Umweltökonomie/Umwelttechnik). Das zweite Semester soll eine fall- und praxisbezogene Vertiefung und Spezialisierung in den bedeutendsten Teilgebieten des Umweltrechts bieten. Dabei werden einerseits die einzelnen Umweltmedien (Luft, Boden, Wasser, Flora, Fauna, aber auch Lärm) auf ihren normativen Schutz hin erörtert, andererseits aber besonders umweltgefährdende Lebensbereiche (Verkehr, Verbrauch von Energie, Abfall) rechtsdogmatisch und rechtspolitisch behandelt. Daneben werden handels- und arbeitsrechtliche Fragen des Umweltschutzes erörtert.
Als neues Instrument des Umweltschutzes soll schließlich der Einsatz von Umweltsteuern dargestellt werden. In Partnerschaft zur wirtschaftlichen Ausrichtung anderer Studienschwerpunkte soll der Zweig Umweltrecht neue spezifische Berufsbilder (Umweltjuristen insbesondere in Unternehmen, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Umweltschutzinstitutionen, aber auch als Rechtsanwalt) abdecken.
