STUDIENSCHWERPUNKT RECHTSGESCHICHTE, RECHTSPHILOSOPHIE UND RECHTSVERGLEICHUNG
Der Studienplan sieht für den Studienschwerpunkt Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung folgende Lehrveranstaltungen vor:
1. Österreichische und europäische Rechtsgeschichte
a) Vorlesung Ausgewählte Gebiete der österr und europäischen Rechtsgeschichte
b) Seminar aus österreichischer und europäischer Rechtsgeschichte
2. Römisches Recht
a) Vorlesung Ausgewählte Gebiete des römischen Rechts
b) Arbeitsgemeinschaft Fälle aus römischem Recht
3. Rechtsphilosophie
a) Vorlesung Rechtsphilosophie
b) Rechtsphilosophisches Seminar
4. Rechtsvergleichung
a) Vorlesung Rechtsvergleichung
Der Studienschwerpunkt insgesamt hat das Ziel, die bereits im ersten Studienabschnitt gebotene geschichtliche Dimension des Rechts zu vertiefen, das Blickfeld auf andere Rechtsordnungen zu erweitern und auf die grundlegenden Fragen einzugehen, die hinter dem Recht und der Rechtsordnung stehen. Rechtsgeschichte umfasst den „romanistischen“, „germanistischen“ und „kanonistischen“ Bereich und wird als Einheit verstanden.
Im Bereich Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte wird die entwicklungsgeschichtliche Perspektive vertieft, wobei unter Beachtung des geltenden Rechts insbesondere auch die politische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Geistes- und Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte sowie die rechtliche Zeitgeschichte dargestellt werden. Im Bereich Römisches Recht liegt das Ziel darin, die Befassung mit diesem für die Entwicklung aller kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen wichtigen Recht und seinen Bezügen zum modernen Recht zu intensivieren.
Dazu werden einerseits die im Grundstudium vermittelten Inhalte weiter vertieft und durch zusätzliche Inhalte ergänzt, andererseits werden an Hand der Quellen Fallstudien betrieben und konkrete Rechtsprobleme behandelt. Im Bereich Rechtsphilosophie ist das Ziel ein zweifaches: Einerseits wird die Rechts- und Staatsphilosophie in ihrer historischen Entwicklung vermittelt, andererseits werden die Probleme einer systematischen bzw. dogmatischen Rechtsphilosophie dargestellt: Sie setzt sich mit den Begriffen von Recht und Geltung, Recht und Ethik, Widerstand, Menschenbild und Staatsform, Grundrechten und Grundwerten und vor allem auch mit der Entwicklung der Idee der Menschenrechte auseinander.
Die im Rahmen der Rechtsvergleichung anbietbaren Vorlesungen haben das Ziel, exemplarisch in andere Rechtsordnungen einzuführen und in einzelnen Bereichen die Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten der entwickelten Rechtsinstitute darzustellen. Die Studierenden sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die aus dem eigenen Recht bekannten Lösungen mit solchen anderer Rechtsordnungen in Beziehung zu setzen. Im Bereich Rechtsvergleichung kann zB angeboten werden: Vergleichendes (internes) Kirchenrecht, Vergleichendes Weltanschauungs- und Religionsrecht, Grundzüge des BGB, Introduction to the Common Law Legal Order, Common Law Civil Procedure, Rechtsvergleichung im Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht, Einführung in die Strafrechtsvergleichung.
