STUDIENSCHWERPUNKT GERICHTSBARKEIT

 

Der Studienplan sieht für das Studienschwerpunkt Gerichtsbarkeit folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

1. Arbeits- und Sozialrecht

a) Vorlesung Individualarbeitsrecht - Vertiefung

b) Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht - Vertiefung

c) Vorlesung Sozialrecht - Vertiefung Leistungsrecht

 

2. Bürgerliches Recht

a) Vorlesung Kreditsicherung

b) Vorlesung Besondere Vertragstypen

c) Vorlesung Familien- und Erbrecht - Vertiefung

 

3. Handelsrecht

a) Vorlesung Allgemeines Handels- und Wertpapierrecht mit besonderem Blick auf die Gerichtspraxis - Vertiefung

b) Vorlesung Gesellschaftsrecht mit besond Blick auf die Gerichtspraxis - Vertiefung

c) Vorlesung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht mit besonderem Blick auf die Gerichtspraxis

 

4. Strafrecht

a) Vorlesung Strafrecht und Nebengebiete

b) Vorlesung Strafprozessrecht und Nebengebiete

 

5. Zivilprozessrecht

a) Vorlesung Zivilgerichtliches Verfahren unter Berücksichtigung des europäischen Zivilprozessrechts und besonderer Verfahrensarten

b) Vorlesung Außerstreitverfahren

 

Dieser Studienschwerpunkt soll dazu dienen, jene Studierenden vertieft auszubilden, die in einen der klassischen Juristenberufe wie Anwalt oder Richter eintreten wollen. Er strebt daher an, in den judiziellen Fächern Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Strafrecht und Zivilprozessrecht diejenigen unbedingt erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, die diese Berufsbilder zusätzlich zum Grundstudium verlangen. Wegen seiner Ausrichtung auf die Praxis wird in allen genannten Fächern besonders der Bezug auf Teilgebiete zur Gerichtsbarkeit (iwS) betont werden.