ERSTE DIPLOMPRÜFUNG

 

Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden Fachprüfungen:

  • Privatrecht I
  • Öffentliches Recht I
  • Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte
  • Römisches Recht

sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:

  • aus einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden
  • aus einer Übung aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“
  • Lehrveranstaltungsprüfung juristische Fachsprache (legal english)
  • Lehrveranstaltungsprüfung Legal Gender Studies
  • Lehrveranstaltungsprüfungen Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete (VWL/BWL)

Nach Abschluss sämtlicher Fachprüfungen des ersten Studienabschnittes nach dem neuen Studienplan (2009W) sind die Fächer, die in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen absolviert wurden, mit dem entsprechenden Formular Raster für Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete, Juristische Fachsprache und Legal Gender Studies (40KB) zur Notenberechnung im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen.