ERSTE DIPLOMPRÜFUNG
Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden Fachprüfungen:
- Privatrecht I
- Öffentliches Recht I
- Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte
- Römisches Recht
sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:
- aus einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden
- aus einer Übung aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“
- Lehrveranstaltungsprüfung juristische Fachsprache (legal english)
- Lehrveranstaltungsprüfung Legal Gender Studies
- Lehrveranstaltungsprüfungen Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete (VWL/BWL)
