ERSTE DIPLOMPRÜFUNG

 

Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden Fachprüfungen:

  • Privatrecht I
  • Öffentliches Recht I
  • Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte
  • Römisches Recht

sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:

  • aus einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden
  • aus einer Übung aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“
  • Lehrveranstaltungsprüfung juristische Fachsprache (legal english)
  • Lehrveranstaltungsprüfung Legal Gender Studies
  • Lehrveranstaltungsprüfungen Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete (VWL/BWL)