RÖMISCHES RECHT

 

Der Studienplan sieht für das Fach Römisches Recht folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

1. Vorlesung Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts

2. Vorlesung Obligationenrecht

3. Arbeitsgemeinschaft Falllösung aus römischem Recht

 

 

Vorlesungen Römisches Recht 

 

Die Vorlesungen Römisches Recht finden Sie offline auf der DVD "Klingenberg, Römisches Recht" des Medienkoffers „Römisches Recht I“. Begleitend dazu ziehen Sie die im Medienkoffer Römisches Recht enthaltenen schriftlichen Unterlagen heran. Sie arbeiten den Stoff der DVD kontinuierlich durch. Bearbeiten Sie die 48 Kapitel wie folgt:

1. Sehen und hören Sie sich ein Kapitel an!

2. Absolvieren Sie nach dem Ansehen und Anhören eines Kapitels die anschließenden Testsequenzen und überprüfen Sie Ihre Lösungen anhand der automatischen Auswertungen, im Glossar sowie in den sonstigen gedruckten Unterlagen

3. Wenden Sie sich dem nächsten Kapitel erst zu, wenn Sie den Stoff der bisherigen Vorlesungskapitel verstanden haben und die Testsequenzen gelöst haben. Lesen Sie bei Unklarheiten in den gedruckten Unterlagen (Skripten, Glossar) nach!

Im Präsenzstudium ist der Stoff Gegenstand der im Studienplan für die Vorbereitung auf die Fachprüfung Römisches Recht vorgesehenen Vorlesungen „Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts“ und „Obligationenrecht“, die jeweils zwei Semesterwochenstunden umfassen. Die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften decken diesen Stoff durch die DVD samt gedruckten Unterlagen im Medienkoffer und durch die Vorträge im Rahmen der - in jedem Wintersemester und in jedem Sommersemester abgehaltenen - Präsenzphase ab.

Für die Vorlesungen "Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts" und "Obligationenrecht" finden Sie im Medienkoffer Römisches Recht die Lernunterlagen "Klingenberg, Römisches Recht - DVD", Klingenberg, Einführung, Grundzüge des Personen-, Familien- und Erbrechts - Lehrbuch", "Klingenberg, Sachenrecht - Lehrbuch", "Klingenberg, Obligationenrecht AT - Lehrbuch" und "Klingenberg, Obligationenrecht - BT" sowie "Klingenberg, Römisches Recht - Glossar".

 

Arbeitsgemeinschaft Römisches Recht 

 

Parallel zum Studium der Vorlesung auf DVD findet eine Arbeitsgemeinschaft statt. Die Arbeitsgemeinschaft Falllösung aus römischem Recht vermittelt keinen Stoff, der Stoff ist ausschließlich auf der DVD und im Skriptum. Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt das Ziel, den theoretischen Wissensstoff anhand konkreter Fälle anzuwenden, wie es auch bei der Prüfung von den Studierenden verlangt wird:

1. In den Digesten – der wichtigsten Quelle des römischen Rechts – sind Fallentscheidungen römischer Juristen überliefert. Aufgabe der sog Digestenexegese ist es, den Sachverhalt zu rekonstruieren, die Fragestellung und das dahinterstehende Rechtsproblem zu erkennen und die Entscheidung zu erörtern.

2. Weiters werden Sie mit der selbständigen Falllösung vertraut gemacht, bei der ein vorgegebener Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist. Dabei geht es im Römischen Recht vor allem um die Beantwortung der Frage, wer gegen wen welche actio (Klage) hat.

Die Arbeitsgemeinschaft Falllösung aus römischem Recht findet in jedem Semester wöchentlich online statt. Sie sollten unbedingt regelmäßig an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. So nehmen Sie teil:

Sie erhalten einen Leistungsnachweis („Schein“) für Ihre Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Römisches Recht I, wenn Sie

– eine Hausarbeit sowie,

– eine Klausur absolvieren.

Sowohl bei der Hausarbeit als auch bei der Klausur werden jeweils maximal 12 Punkte vergeben. Der Bewertung liegt folgendes Bewertungsschema zugrunde:

11,5 bis 12 Punkte = SGT1

10 bis 11 Punkte = GUT2

8,5 bis 9,5 Punkte = BEF3

8 bis 7 Punkte = GEN4

6,5 und weniger Punkte = NGD5

Der Leistungsnachweis für die Arbeitsgemeinschaft ist erbracht, wenn der Punktedurchschnitt aus Haus- und Klausurarbeit mindestens 7 beträgt.

2. Sollten Sie den Leistungsnachweis nicht schaffen, so können Sie es im nächsten Semester (und in jedem weiteren Semester) noch einmal versuchen.

Spezieller Hinweis: Studierende, die in einem Semester nur einen Teil (Hausarbeit oder Klausurarbeit) mitgemacht oder positiv absolviert haben, können die dazugehörigen Punkte ins nächste Semester mitnehmen und den fehlenden Teil in diesem nachholen.

Der Studienplan sieht keine zwingende Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Falllösung aus römischem Recht vor. Studierenden steht es daher frei, ob sie an dieser Lehrveranstaltung teilnehmen. Auch die Erbringung eines Leistungsnachweises in der Arbeitsgemeinschaft Falllösung aus römischem Recht ist freiwillig.

3. Die Punktebewertung der Klausuren und der Hausarbeiten können Sie über die KUSSS-Plattform abrufen.

Für die Arbeitsgemeinschaft Römisches Recht sind im Medienkoffer Römisches Recht die Lernunterlagen "Klingenberg, Arbeitsgemeinschaft", "Klingenberg, Actiones" und "Wimmer, Digestenexegese Römisches Recht"enthalten.

 

Fachprüfung Römisches Recht

 

Die Fachprüfung Römisches Recht wird in Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs abgelegt. Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt durch die Vorlesung Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts, die Vorlesung Obligationenrecht sowie die Arbeitsgemeinschaft Falllösung aus Römischem Recht. Darüber hinaus sind alle im Medienkoffer Römisches Recht enthaltenen Unterlagen zu berücksichtigen.

Termine für die mündliche Fachprüfung Römisches Recht werden durch die Prüfer in Abstimmung mit der Abteilung für Lehr- und Studienservices festgesetzt und finden laufend statt. Auch diese Fachprüfung kann an mehreren Standorten in ganz Österreich absolviert werden. Der Prüfer reist entweder persönlich an oder das Prüfungsgespräch wird über eine Videokonferenzschaltung abgewickelt. Darüber hinaus können auch alle an der Johannes Kepler Universität in Linz angebotenen Prüfungstermine wahrgenommen werden. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine bzw Prüfungsorte kann den "Prüfungsterminen" entnommen werden.

Als Prüfer stehen grundsätzlich o.Univ.-Prof. DDr. Georg Klingenberg, o.Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Wimmer zur Verfügung.

o.Univ.-Prof. DDr. Georg Klingenberg und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Wimmer stellen dabei idR folgende Aufgaben:

- eine Digestenexegese (Studierende erhalten dazu eine Stelle mit Übersetzung und haben eine kurze Vorbereitungszeit);

- einige theoretische Wissensfragen;

- eine Falllösung anhand eines gegebenen Sachverhalts.

BEACHTEN SIE: Vor der Anmeldung zur Fachprüfung Römisches Recht muss der erforderliche Nachweis aus Latein erbracht werden. Dieser Nachweis ist dann erbracht, wenn Latein im Maturazeugnis bzw im Abschlusszeugnis der jeweiligen Ausbildungsanstalt ausgewiesen ist. Kann der erforderliche Ausbildungsnachweis nicht erbracht werden, so ist vor der Anmeldung zur Fachprüfung aus Römischem Recht eine Zusatzprüfung abzulegen. Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf diese Zusatzprüfung sowie die Prüfung selbst werden im Rahmen des Multimedia-Diplomstudium angeboten.

Prüfungsanmeldung: Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Römisches Recht können Sie sich hier anmelden.

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zum nächsten Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. 

 

1. Zulassung

 

Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich in der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Universität Linz spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin  an.

 

2. Termine und Orte

 

Die mündliche Fachprüfung findet in jedem Wintersemester dreimal (Anfang Oktober, Ende November, Ende Jänner) und in jedem Sommersemester dreimal (Anfang März, Anfang Mai, Ende Juni) in Linz statt. Diese Termine stehen auch den Studierenden des Multimedia-Studiums offen. Darüber hinaus werden – je nach Bedarf – auch in Bregenz, Stadtschlaining und Villach Prüfungen abgenommen bzw in Villach und Bregenz über Videoschaltung abgewickelt.

 

3. Beurteilung

 

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden (insg. 5 Antritte), wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.