STRAFRECHT

 

Der Studienplan sieht für das Fach Strafrecht folgende Lehrveranstaltungen vor: 

 

1. Vorlesung Strafrecht, Allgemeiner Teil

2. Vorlesung Strafrecht, Besonderer Teil

3. Vorlesung Strafprozessrecht

4. Vorlesung Sanktionen

5. Übung aus Strafrecht

 

 

Vorlesungen Strafrecht

 

Die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil umfasst laut Studienplan drei Semesterstunden. Die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil ist auf der DVD "Kienapfel, Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil" multimedial mit Video, Ton, Graphiken, Bildern und Texten aufbereitet abgespeichert. Die im Studienplan vorgesehene Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil umfasst nach dem Studienplan drei Semesterstunden und findet sich elektronisch aufbereitet auf der CD "Wegscheider, Strafrecht Besonderer Teil". Für die Vorlesung Strafprozessrecht im Ausmaß von drei Semesterstunden und die Vorlesung Sanktionenrecht im Ausmaß von einer Semesterstunde steht die DVD "Birklbauer, Strafprozessrecht und Sanktionen" zur Verfügung. 

Der Vorlesung "Strafrecht Allgemeiner Teil" sind die gedruckten Lernunterlagen "Kienapfel, Strafrecht Allgemeiner Teil - Lernprogamm", "Kienapfel/Höpfel, Strafrecht Allgemeiner Teil - Lehrbuch",  sowie das Fachwörterbuch "Kienapfel, Strafrecht Allgemeiner - Glossar und Repetitorium" zugeordnet. Mit der Vorlesung "Strafrecht Besonderer Teil" sind die gedruckten Lernunterlagen "Birklbauer/Hilf/Tipold, Strafrecht BT I - Lehrbuch", "Kienapfel/Schmoller, Strafrecht BT II - Lehrbuch", "Kienapfel/Schmoller, Strafrecht BT III - Lehrbuch" sowie "Wegscheider, Strafrecht BT - Lehrbuch" vernetzt. Der Vorlesung "Strafprozessrecht" sind die gedruckten Lernunterlagen "Birklbauer, Strafprozessrecht - Lehrbuch" sowie das Fachwörterbuch "Birklbauer, Strafprozessrecht - Glossar" zugeordnet. Die Vorlesung "Strafprozessrecht und Sanktionen" findet sich in schriftlicher Form in "Jesionek, Strafrecht Allgemeiner Teil II - Lehrbuch samt Glossar" abgedruckt. Dem Bereich „Strafprozessrecht und Sanktionen“ ist auch die Lernunterlage "Wegscheider/Plöckinger, Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - Lernunterlage", "Wegscheider, Diplomprüfungsfälle und Lösungen - Lernunterlage", "Wegscheider, Strafrecht - Gesetzestexte" zugeordnet.

 

Übung Strafrecht

 

Inhalt, Ziel, Teilnahmevoraussetzung: Inhalt der Übung Strafrecht ist die Bearbeitung von Fällen, die ihren Schwerpunkt im Strafrecht BT und im AT haben sowie ergänzend Probleme der StPO beinhalten. Mit der erfolgreichen Absolvierung der Übung kann der Pflichtschein im Strafrecht erworben werden. Die Übung setzt Grundkenntnisse aus dem Bereich des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafrechts voraus. Der Klausurenstoff wird sich an den in der Übung behandelten Themenbereichen orientieren. Die in den Übungsstunden behandelten Fälle werden jeweils einige Tage vorher auf den jeweiligen Lernplattformen bereitgestellt, um eine gute Übungsvorbereitung zu ermöglichen.

Prüfungsmodus: Angeboten werden zwei Klausuren und eine Hausarbeit. Für den Erwerb des Pflichtscheins sind entweder zwei positive Arbeiten und mindestens 15 Punkte oder drei positive Arbeiten erforderlich. Bei den Klausuren können je 15, bei der Hausarbeit 30 Punkte erreicht werden. Klausuren sind mit 4 Punkten, die Hausarbeit ist mit 8 Punkten positiv. Klausuren und Hausarbeit sind ident mit jenen Arbeiten, die auch in den jeweiligen Übungen des Präsenzstudiums geschrieben werden.

Literatur: Die im Medienkoffer Strafrecht vorhandene Literatur ist für die Lehrveranstaltung und die Klausuren ausreichend. Für die Hausarbeit sind darüber hinaus ein wesentliches Beurteilungskriterium die herangezogenen Kommentare, Aufsätze, Entscheidungen usw.

 

 

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT + BT sowie StPO

 

Inhalt, Ziel: Die Arbeitsgemeinschaft findet vorlesungsbegleitend und-vertiefend statt und soll die Studierenden schrittweise an die praktische Umsetzung heranführen. Es werden vorwiegend Texte und Entscheidungen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes besprochen. Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft setzt voraus, dass sich die Studierenden eingehend mit den zu besprechenden Texten und Entscheidungen befassen.

Prüfungsmodus: Es besteht die Möglichkeit des Erwerbes eines AG-Scheins durch Teilnahme an und Mitarbeit in der Lehrveranstaltung. Alternativ können die Studierenden einen AG-Schein mit Anrechnung auf die freien Wahlfachstunden durch Absolvierung einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung erwerben. Da es sich bei der AG um keine Übung im Sinne des Studienplans handelt, gilt der AG-Schein NICHT als Alternative zum Pflichtschein aus Strafrecht.

Literatur: Die im Medienkoffer Strafrecht vorhandene Literatur ist für die Lehrveranstaltung und die Klausuren ausreichend. Hinweise zu konkreten Bereichen erfolgen in der Lehrveranstaltung bzw werden die zu besprechende Literatur und Judikatur bzw die entsprechenden Fundstellen online zur Verfügung gestellt.

 

Klausurenkurs Strafrecht

 

Inhalt, Ziel: Der Klausurenkurs dient der intensiven Vorbereitung der Studierenden auf die Diplomprüfungen. Es findet abwechselnd eine Klausur, welche unter Diplomprüfungsbedingungen geschrieben wird und früher gegebene Diplomprüfungsfälle zum Gegenstand hat, und die Besprechung des jeweiligen Falles statt.

Prüfungsmodus: Zum Erwerb eines Scheins mit Anrechnung auf die freien Wahlfachstunden ist die positive Absolvierung von zumindest zwei der drei Klausuren erforderlich. Da es sich beim Klausurenkurs um keine Übung im Sinne des Studienplans handelt, gilt der Schein NICHT als Alternative zum Pflichtschein aus Strafrecht.

Literatur: Die im Medienkoffer Strafrecht vorhandene Literatur ist für die Lehrveranstaltung und die Klausuren ausreichend. Hinweise zu konkreten Bereichen erfolgen in der Lehrveranstaltung bzw werden die zu besprechende Literatur und Judikatur bzw die entsprechenden Fundstellen online zur Verfügung gestellt.

 

Fachprüfung Strafrecht (schriftlich/mündlich)

 

1. Prüfungsaufgabe

 

Die Fachprüfung Strafrecht besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst eine dreistündige Klausurarbeit, in der sowohl Probleme des materiellen als auch Probleme des Prozessrechts und/oder der Sanktionen in Form eines Rechtsgutachtens zu behandeln sind. Nur bei positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles der Fachprüfung kann der mündliche Teil abgelegt werden. Der mündliche Teil umfasst je nach gewähltem Prüfer/gewählter Prüferin eine Kombination von kurzen Fällen und Theoriefragen. Die mündliche Prüfung, die innerhalb von fünf Wochen nach positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles abgehalten wird, ist bei jenem Prüfer/jener Prüferin abzulegen, für den Sie sich als KandidatIn zuvor angemeldet haben; es besteht freie Prüferwahl.

 

2. Prüfungsstoff

 

Den Stoff für die Fachprüfung „Strafrecht“ finden Sie offline auf den DVDs und der CD Strafrecht  sowie in den gedruckten Lehr- und Lernmaterialien des Medienkoffers „Strafrecht“. Prüfungsschwerpunkte finden Sie auf der Homepage des Instituts für Strafrechtswissenschaften unter der Rubrik Downloads. 

 

3. Zulassung

 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der Rechtswissenschaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet ist, sämtliche Fachprüfungen der Ersten Diplomprüfung sowie die Fachsprache Englisch, Legal Gender Studies und Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) positiv abgeschlossen hat und die positive Absolvierung einer Übung Strafrecht nachweist. Prüfungsanmeldung: Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Strafrecht können Sie sich hier anmelden.

 

4. Termine und Orte

 

Die schriftliche Fachprüfung kann in jedem Wintersemester im Oktober, November oder Jänner, in jedem Sommersemester im März, April oder Juni in Linz abgelegt werden. Im Oktober, März und Juni jedes Studienjahres können Studierende des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften die Fachprüfung auch an den Standorten Bregenz, Stadtschlaining, Villach, Zell am See, St. Pölten und Wien zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz ablegen. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte sowie wer zu einem bestimmten Prüfungstermin die Fachprüfung erstellt, kann den Prüfungsterminen entnommen werden.

 

5. Erlaubte Unterlagen

 

Unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext aus dem Medienkoffer Strafrecht, Kodex Strafrecht, Verlag LexisNexis, Pleischl/Soyer Gesetzbuch Strafrecht, Verlag Österreich). Zusätzlich zu den unkommentierten Gesetzesausgaben kann in Bezug auf das StGB wahlweise eine der zwei folgenden kommentierten Ausgaben verwendet werden: Bachner-Foregger, StGB, Verlag Manz; Fuchs/Klippl/Reindl, Strafgesetzbuch, Verlag LexisNexis ARD Orac. Ebenfalls verwendet werden darf Bachner-Foregger, StPO, Verlag Manz.

 

6. Beurteilung und Wiederholung

 

Die Fachprüfung Strafrecht besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird mit einer Gesamtnote bewertet. Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.

In den strafrechtlichen Fachprüfungsklausuren sind die einzelnen Fächer des Strafrechts wie folgt gewichtet: Materielles Strafrecht: ca 75 %, StPO und/oder Sanktionen: ca 25 %.

Bitte beachten Sie, dass Sie im schriftlichen Teil der Fachprüfung im materiellen Strafrecht mindestens drei Punkte sowie im Prozess- und/oder Sanktionsrecht mindestens einen Punkt erreichen müssen (sog Mindestpunkte), ansonsten ist die gesamte Prüfung negativ! Aufgrund der Ergebnisse des schriftlichen/mündlichen Teils der Fachprüfung wird eine Gesamtnote festgesetzt.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Mag.a Katrin Weinberger, katrin.weinberger@jku.at zur Verfügung.