Quelle: http://www.linzer.rechtsstudien.at
Datum: 09.09.2010
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Der Studienplan sieht für das Fach Völkerrecht folgende Lehrveranstaltung vor:
- Vorlesung Völkerrecht
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Der Studienplan sieht für das Fach Völkerrecht eine Vorlesung im Außmaß von zwei Semesterstunden vor. Die Vorlesung Völkerrecht wird im Medienkoffer Völkerrecht/Europarecht auf der DVD "Karollus/Köck/Stadlmeier, Völkerrecht (in Bearbeitung)" multimedial aufbereitet abgespeichert. Der multimediale Vorlesungsbetrieb wird durch die gedruckten Lernunterlagen "Fischer/Köck, Völkerrecht - Lehrbuch", "Karollus/Köck/Stadlmeier, Völkerrecht - Glossar" ergänzt. Der speziellen Prüfungsvorbereitung dient die Lernunterlage "Karollus/Köck/Stadlmeier, Völkerrecht - Ausgewählte Fälle".
Die Fachprüfung Völkerrecht wird in Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs abgenommen.
Der Prüfungsstoff für diese Fachprüfung ist durch die im Medienkoffer Völkerrecht/Europarecht enthaltenen völkerrechtlichen Unterlagen abgegrenzt und umfasst die im Studienplan vorgesehene Vorlesung Völkerrecht (2-stündig).
Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der rechtswissenschaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet, sämtliche Fachprüfungen der ersten Diplomprüfung sowie die Fachsprache Englisch, Legal Gender Studies und Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) positiv abgeschlossen hat. Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Völkerrecht können Sie sich hier anmelden.
Die Prüfungstermine für die mündlichen Fachprüfungen werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann den "Prüfungsterminen" entnommen werden.
Unkommentierte Gesetzestexte.
Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.
Das Ergebnis der Fachprüfung Völkerrecht wird unmittelbar im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.