ZIVILPROZESSRECHT
|
Der Studienplan sieht für das Fach Zivilprozeßrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:
1. Vorlesung Erkenntnisverfahren 2. Vorlesung Vollstreckungsverfahren 3. Vorlesung Insolvenzrecht insbesondere Konkursrecht |
![]() |
Vorlesungen Zivilprozessrecht
Der Studienplan sieht im Fach Zivilprozessrecht die Vorlesungen "Erkenntnisverfahren" im Ausmaß von zwei Semesterstunden, die Vorlesung "Vollstreckungsverfahren" im Ausmaß von zwei Semesterstunden und die Vorlesung "Insolvenzrecht (insbesondere Konkursrecht)" im Ausmaß von einer Semesterstunde vor. Diese Vorlesungen sind im Medienkoffer auf der DVD Holzhammer, "Zivilprozessrecht" multimedial aufbereitet abgespeichert. Der multimediale Vorlesungsbetrieb wird durch die gedruckten Lernunterlagen "Holzhammer/Dolinar, Zivilprozessrecht - Lehrbuch", "Holzhammer/Roth, Exekutionsrecht und Konkursrecht - Lehrbuch", "Holzhammer, Zivilprozessrecht - Glossar", "Holzhammer, Schaubilder Zivilprozessrecht - Skriptum" ergänzt. Zur speziellen Prüfungsvorbereitung steht den Studierenden die "Buchegger/Holzhammer/Roth, Fallsammlung Zivilprozessrecht - Lernunterlage" zur Verfügung.
Fachprüfung Zivilprozessrecht (mündlich)
Prüfungsmodus
Die Fachprüfung Zivilprozessrecht wird in Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs abgelegt.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff für diese Fachprüfung ist durch die im Medienkoffer Zivilprozessrecht enthaltenen Unterlagen abgegrenzt und umfasst die im Studienplan vorgesehenen Vorlesungen Erkenntnisverfahren (2-stündig), Vollstreckungsverfahren (2-stündig) und Insolvenzrecht insbesondere Konkursrecht (1-stündig).
Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der rechtswissenschaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet, sämtliche Fachprüfungen der ersten Diplomprüfung sowie die Fachsprache Englisch abgeschlossen hat. Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Zivilprozessrecht können Sie sich hier anmelden.
Termine und Orte
Die Prüfungstermine für die mündlichen Fachprüfungen werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann den "Prüfungsterminen" entommen werden.
Erlaubte Unterlagen
Mangels anderer Anordnung sind nur unkommentierte Gesetzestexte zulässig.
Beurteilung und Wiederholung
Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.
Das Ergebnis der Fachprüfung wird unmittelbar im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.

