Multimedia Diplomstudium

BÜRGERLICHES RECHT

 

Der Studienplan sieht für das Fach Bürgerliches Recht folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

1. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil

2. Vorlesung Schuldrecht Vertragstypen

3. Vorlesung Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse

4. Vorlesung Sachenrecht

5. Vorlesung Familientecht

6. Vorlesung Erbrecht

7. Vorlesung Internationales Privatrecht

8. Übung aus Bürgerlichem Recht

 

 

Vorlesungen Bügerliches Recht

 

Die Vorlesungen aus bürgerlichem Recht sind multimedial mit Video, Ton, Graphiken, Bildern und Texten aufbereitet auf den DVDs Zivilrecht II bis VIII abgespeichert, welche Bestandteile des Medienkoffers Bürgerliches Recht sind.

Die Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil umfasst laut Studienplan drei Semesterstunden. Diese Vorlesung ist auf der DVD "Riedler, Zivilrecht II - Schuldrecht Allgemeiner Teil" aufbereitet. Die auf der DVD "Riedler, Zivilrecht II - Schuldrecht Allgemeiner Teil" enthaltene Vorlesung ist in schriftlicher Form im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht II - Schuldrecht Allgemeiner Teil" abgedruckt, welche von einem Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht II - Schuldrecht Allgemeiner Teil - Glossar" begleitet wird.

Die Vorlesung Schuldrecht Vertragstypen umfasst laut Studienplan zwei Semesterstunden, sie ist auf einer DVD "Riedler, Zivilrecht III - Schuldrecht Besonderer Teil" abgespeichert und kann in gedruckter Form im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht III - Schuldrecht Besonderer Teil" nachgelesen werden. Die maßgeblichen Fachbegriffe zu dieser Vorlesung sind im Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht III - Schuldrecht Besonderer Teil - Glossar" ausführlich erklärt.

Die Vorlesung Gesetzliche Schuldverhältnisse umfasst laut Studienplan drei Semesterstunden. Diese Vorlesung steht auf einer DVD "Riedler, Zivilrecht IV - Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse" multimedial aufbereitet zur Verfügung. Die auf dieser DVD enthaltene Vorlesung wird in gedruckter Form im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht IV - Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse" wiedergegeben, welchem das Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht IV - Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse - Glossar" zugeordnet ist.

Die Vorlesung Sachenrecht umfasst laut Studienplan drei Semesterstunden. Die Vorlesung Sachenrecht ist in elektronischer Form auf der DVD "Riedler, Zivilrecht V - Sachenrecht" abgespeichert. In gedruckter Form kann der Stoff der Vorlesung Sachenrecht im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht V - Sachenrecht" nachgelesen werden; die maßgeblichen Fachbegriffe zu dieser Vorlesung werden im Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht V - Sachenrecht - Glossar" erläutert.

Die Vorlesung Familienrecht umfasst laut Studienplan zwei Semesterstunden. Diese Vorlesung ist zum einem auf einer DVD "Kerschner, Zivilrecht VI - Familienrecht" enthalten. Diese DVD wird flankiert von dem Lehrbuch "Kerschner, Zivilrecht VI - Familienrecht". Das  Fachwörterbuch "Kerschner, Zivilrecht VI - Famlienrecht - Glossar" enthält die Fachtermini zu dieser Vorlesung.

Die Vorlesung Erbrecht umfass laut Studienplan zwei Semesterstunden und ist auf der DVD "Apathy, Zivilrecht VII - Erbrecht" multimedial aufbereitet. Die auf dieser DVD enthaltene Vorlesung ist abgedruck in Lehrbuch "Apathy, Zivilrecht VII - Erbrecht", welches vom Fachwörterbuch "Apathy, Zivilrecht VII - Erbrecht - Glosar" begleitet wird.

Die Vorlesung Internationales Privatrecht umfasst laut Studienplan eine Semesterstunde, sie findet sich multimedial aufbereitet auf der DVD "Kerschner, Zivilrecht VIII - Internationales Privatrecht" wieder.  In gedruckter Form ist der Stoff aus dieser Vorlesung im Lehrbuch "Kerschner, Zivilrecht VIII - Internationales Privatrecht" enthalten. Im Fachwörterbuch "Kerschner, Zivilrecht VIII - Internationales Privatrecht- Glossar" werden die wichtigsten Begriffe des Internationalen Privatrechts ausfühlich erklärt.

 

Übung Bügerliches Recht

 

Inhalt, Ziel, Teilnahmevoraussetzung: Inhalt der Übung Bürgerliches Recht ist die Vermittlung der diplomprüfungsorientierten Falllösung und Formulierung von Anspruchsprüfungen, wobei der Stoff der Vorlesungen aus Bürgerlichem Recht vorausgesetzt wird. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, die Anwendung des Stoffes der Vorlesungen aus Bürgerlichem Recht in Fällen zu vermitteln. Dabei werden die Teilnehmer an den fachlichen Standard für die Fachprüfung "Bürgerliches Recht" der Zweiten Diplomprüfung herangeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung Bürgerliches Recht sind gute Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts (Privatrecht I des ersten Studienabschnittes und die weiterführenden Vorlesungen aus Bürgerlichem Recht des zweiten Studienabschnittes).

Leistungsnachweis: Die Studierenden können drei schriftliche Klausurarbeiten bzw zwei schriftliche Klausurarbeiten und eine Hausarbeit ablegen. Die Arbeiten werden nach einem Punktesystem (maximal 25 Punkte pro Arbeit) bewertet. Für die Gesamtbewertung wird die Benotung der zwei besten Prüfungsarbeiten herangezogen.

Für die Übung Bürgerliches Recht ist im Medienkoffer Bürgerliches Recht die Lernunterlage "Apathy/Kerschner/Riedler/Wagner, Klausur-, Hausarbeits- und Fachprüfungsfälle aus Bürgerlichem Recht" enthalten.

Darüber hinaus werden ein Klausurenkurs, ein Repetitorium und eine Arbeitsgemeinschaft aus Bürgerlichem Recht angeboten. Ziel dieser Lehrveranstaltungen ist es, die TeilnehmerInnen auf den fachlichen Standard für die Diplomprüfung „Bürgerliches Recht“ heranzuführen.

 

Fachprüfung Bürgerliches Recht (schriftlich/mündlich)

 

1. Prüfungsaufgabe

 

Die Fachprüfung Bürgerliches Recht besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Fachprüfung Bürgerliches Recht dauert drei Stunden. Ein vorgegebener Sachverhalt ist in Form der Falllösung zu bearbeiten. Auf diese Prüfungssituation werden Sie durch die Übung Bürgerliches Recht vorbereitet. Nur bei positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles der Fachprüfung kann der mündliche Teil der Fachprüfung abgelegt werden. Der mündliche Teil dauert je nach Prüfer/Prüferin etwa 30 bis 60 Minuten und ist eine Kombination von Fällen und Theoriefragen. Der mündliche Teil der Fachprüfung Bürgerliches Recht, der innerhalb von fünf Wochen nach positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles abgehalten wird, ist bei jenem Prüfer/jener Prüferin abzulegen, für den/die sich der Kandidat/die Kandidatin angemeldet hat.

 

2. Prüfungsstoff

 

Prüfungsstoff ist der Inhalt der im Studienplan vorgesehenen Vorlesungen Schuldrecht Allgemeiner Teil (3-stündig), Schuldrecht Vertragstypen (2-stündig), Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse (3-stündig), Sachenrecht (3-stündig), Familienrecht (2-stündig), Erbrecht (2-stündig) und Internationales Privatrecht (1-stündig). Die Kenntnisse der im 1. Studienabschnitt verankerten Vorlesung Privatrecht I werden vorausgesetzt.

 

3. Zulassung

 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der Rechtswissenschaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet ist, sämtliche Fachprüfungen der ersten Diplomprüfung sowie der Fachsprache Englisch, Legal Gender Studies und Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL)  positiv abgeschlossen hat und die positive Absolvierung einer Übung Bürgerliches Recht nachweist. Prüfungsanmeldung: Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Bürgerliches Recht können Sie sich hier anmelden.

 

4. Termine und Orte

 

Die schriftliche Fachprüfung können im jedem Studienjahr in jedem Wintersemester im Oktober, November oder Jänner, in jedem Sommersemester im März, April oder Juni in Linz abgelegt werden. Im Oktober, März und Juni jedes Studienjahres können Studierende des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften die schriftliche Fachprüfung auch an den Standorten Bregenz, Stadtschlaining, Villach, Zell am See, St. Pölten und Wien zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz absolvieren. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte sowie wer zu einem bestimmten Prüfungstermin die Fachprüfung erstellt, kann den „Prüfungsterminen“ entnommen werden.

 

5. Erlaubte Unterlagen

 

Mangels anderer Anordnung sind nur unkommentierte Gesetzestexte erlaubt.

 

6. Beurteilung und Wiederholung

 

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.