Studienplan 2. Abschnitt
Studierende, die bis zum Beginn des Sommersemesters 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach dem bisherigen Studienplan bis zum Studienjahr 2015/16 zu studieren.
Die Angaben zum zweiten Studienabschnitt basieren daher noch auf den Bestimmungen des bisher geltenden Studienplans
Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche ab dem WS 2010/11 den zweiten Studienabschnitt neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter
Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB].
2. Studierende, welche den zweiten Studienabschnitt vor dem WS 2010/11 begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.
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Der zweite Studienabschnitt dauert sechs Semester. Er umfasst 83 Semesterstunden an Pflichtlehrveranstaltungen, davon werden 22 Semesterstunden in Form eines Studienschwerpunktes absolviert.
Bitte beachten Sie: Haben Sie das Studium im alten Studienplan begonnen, erfolgt keine automatische Umstellung auf den neuen Studienplan, Sie studieren im alten Studienplan weiter.
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Überblick über die Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts
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1. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil
2. Vorlesung Schuldrecht Vertragstypen
3. Vorlesung Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse
4. Vorlesung Sachenrecht
5. Vorlesung Familien- und Erbrecht
6. Vorlesung Internationales Privatrecht
7. Übung aus Bürgerlichem Recht
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1. Vorlesung Individualarbeitsrecht
2. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht
3. Vorlesung Grundzüge des Sozialrechts
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1. Vorlesung Allgemeines Handelsrecht
2. Vorlesung Gesellschaftsrecht
3. Vorlesung Wertpapierrecht
4. Übung Handelsrecht
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1. Vorlesung mit Arbeitsgemeinschaft Erkenntnisverfahren
2. Vorlesung Vollstreckungsverfahren
3. Vorlesung Insolvenzrecht insbesondere Konkursrecht
4. Vorlesung Außerstreitverfahren
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1. Vorlesung Staats- und Verwaltungsorganisation I und II
2. Vorlesung Staats- und Verwaltungshandeln
3. Vorlesung Grundrechte
4. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht und
-verfahren
5. Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht I (BauO, ROG, GewO)
6. Vorlesung Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Rechtsschutz
(VwGH, VfGH, EGMR, EuGH)
7. Übung oder Klausurenkurs aus Verfassungs- oder Verwaltungsrecht
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1. Vorlesung Völkerrecht
2. Vorlesung Europarecht
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1. Vorlesung Steuerrecht
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1. Vorlesung Strafrecht, Allgemeiner Teil
2. Vorlesung Strafrecht, Besonderer Teil
3. Vorlesung Strafprozessrecht
4. Vorlesung Sanktionen
5. Übung aus Strafrecht
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Zweite Diplomprüfung
Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:
- Bürgerliches Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Handelsrecht
- Zivilprozessrecht
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Europarecht
- Völkerrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:
- aus einer Übung aus Bürgerlichem Recht
- aus der Vorlesung mit Arbeitsgemeinschaft aus Erkenntnisverfahren
- aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden
- aus einer Übung aus Strafrecht.
sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus zehn verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkte finden Sie hier.