Quelle: http://www.linzer.rechtsstudien.at
Datum: 09.09.2010
Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist ein ordentliches Universitätsstudium. Der Rektor lässt die Studierenden auf Antrag zum Studium zu. Sie erledigen alle Zulassungsformalitäten während der Präsenzphase.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
- Die allgemeine Universitätsreife. Sie wird nachgewiesen durch die Reifeprüfung (Matura) in einer höheren Schule oder die Absolvierung einer Berufsreifeprüfung*.
Sollten Sie keine Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung abgelegt haben, so können Sie das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften dennoch studieren, wenn Sie eine Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung „Rechtswissenschaften“ positiv absolviert haben.
- Die Kenntnis der deutschen Sprache.
- Die österreichische Staatsbürgerschaft.
* Die Berufsreifeprüfung ist eine Einrichtung der Erwachsenenbildung. Sie kann an jeder höheren Schule abgelegt werden und berechtigt wie eine Reifeprüfung zu allen Universitätsstudien. Eine Übersicht über jene höheren Schulen, an denen die Berufsreifeprüfung stattfindet, erhalten Sie beim jeweiligen Landesschulrat Ihres Bundeslandes. Zahlreiche Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten zu diesen Prüfungen Lehrgänge an. Die Zulassung zur Berufsreifeprüfung muss bei der höheren Schule eingebracht werden, deren Prüfungskommission die Berufsreifeprüfung abnimmt. Die Zulassung setzt voraus eine Lehrabschlussprüfung, eine dreijährige mittlere Schule, eine Krankenpflegeschule oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, eine mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst oder eine Facharbeiterprüfung im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes. Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen: Deutsch (fünfstündige schriftliche Klausurarbeit), Mathematik (vierstündige schriftliche Klausurarbeit), Lebende Fremdsprache (nach Wahl des Prüfungskandidaten eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung), Fachbereich (fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten und eine diesbezügliche mündliche Prüfung). Die erste Teilprüfung kann nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres, die letzte Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres absolviert werden.
- Gültiger Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Reifezeugnis, Zeugnis über die Berufsreifeprüfung, Nachweis über die abgelegte Studienberechtigungsprüfung
- Heiratsurkunde, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht
- Nachweis über die Sozialversicherungsnummer (SV-Karte/e-card oder gleichwertiger Nachweis)
- Nachweis des akademischen Grades (zB Sponsionsurkunde)
- bei Übertritt von einer anderen Universität: Abgangsbescheinigung bei Fortsetzung derselben Studienrichtung, bei verschiedenen Studienrichtungen ist ein Abgang nicht notwendig; Nachweis der Matrikelnummer (Studienbuchblatt oder Studentenausweis), sofern eine solche im Rahmen eines vorangegangenen Studiums bereits zugewiesen wurde
Den Studierenden steht es frei, gegebenenfalls auch außerhalb der Präsenzphasen innerhalb der für jedes Semester bestimmten Zulassungsfrist die Zulassung zum Diplomstudium der Rechtswissenschaften in der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz zu beantragen.
Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, werden zugelassen, wenn sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Zulassungsansuchen (erhalten Sie in der Abteilung für Lehr- und Studienservices oder hier zum download)
- Nachweis der Universitätsreife und der Universitätsberechtigung (Sekundarschulzeugnis) mit sämtlichen Gegenständen und Noten.
- Nachweis der besonderen Universitätsreife. Das ist eine Bestätigung, dass die Zulassung zum in Österreich beantragten Studium auch im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses tatsächlich und unmittelbar erfolgen könnte. Muss nicht nachgewiesen werden, wenn die Universitätsreife bzw Universitätsberechtigung in einem EU- oder EWR-Staat erworben wurde.
- Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache: Ausländische Bewerber, die keine Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können, haben vor der Zulassung zum Studium eine Ergänzungsprüfung aus Deutsch* abzulegen.
Alle ausländischen Dokumente sind im Original oder beglaubigter Kopie, in jedem Fall aber auf die Echtheit beglaubigt durch die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates und letztbeglaubigt durch die österreichische Vertretungsbehörde, vorzulegen. Den fremdsprachigen Dokumenten sind deutsche Übersetzungen beizufügen. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung ist grundsätzlich ebenfalls zu beglaubigen, eine von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich angefertigte Übersetzung bedarf keiner weiteren Beglaubigung. Genauere Informationen zum Entfall der Beglaubigung bzw zu erforderlichen speziellen Beglaubigungsformen finden Sie auf der Homepage der Abteilung für Lehr- und Studienservices. Die Zulassung zum Studium ist in der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz zu beantragen! Studierenden ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die Zulassungsformalitäten nicht während der Präsenzphase erledigen.
* Ergänzungsprüfung Deutsch: Ausländische Studienwerber, die keine Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können, haben vor der Zulassung zum Studium eine Ergänzungsprüfung aus Deutsch abzulegen. Diese Absolvierung dieser Ergänzungsprüfung wird drei mal im Semester angeboten, die Anmeldung erfolgt in der Abteilung für Lehr- und Studienservices Johannes Kepler Universität Linz. Das Institut für Fachsprachen der JKU Linz bietet verschiedene Vorbereitungskurse auf die Ergänzungsprüfung Deutsch an. Zur Einstufung wird ein Test angeboten, der auch online verfügbar ist. Weitere Informationen erhalten Sie in der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz.
Wenn Sie keine Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung haben, müssen Sie für das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften eine Studienberechtigungsprüfung („Studium ohne Matura“) ablegen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
- Vollendung des 22. Lebensjahres (20. Lebensjahr bei besonderer, mindestens vierjähriger Ausbildung mit Prüfung, etwa Lehrabschlussprüfung);
- Österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen sind möglich);
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung für Rechtswissenschaften (z.B. ein/e Verwaltungsbeamter/in mit Dienstprüfung; ein/e Sparkassenangestellter/e mit Sparkassenprüfung, ein/e Gewerbetreibender/e mit Meisterprüfung usw; - wenn keine berufliche Vorbildung vorliegt - Studien als außerordentlicher/e Studierender/e mit Leistungsnachweis (Lehrveranstaltungszeugnis) in einem Rechtsfach des zweiten Studienabschnittes über wenigstens ein Semester).
Sie beantragen die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices der JKU Linz. Der Rektor entscheidet über die Zulassung auf Vorschlag der Referentin für die Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung der Rechtswissenschaften (derzeit o.Univ.-Prof. Dr. Ursula Floßmann). Das entsprechende Antragsformular ist in der Abteilung für Lehr- und Studienservices erhältlich und auch online verfügbar.
Die Prüfungsfächer der Studienberechtigungsprüfung lauten: Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich 3 Themen zur Wahl); Geschichte (mündlich); Latein (mündlich); Wahlfach mündlich: Der Kandidat/die Kandidatin kann sich für ein Rechtsfach nach freier Wahl entscheiden; die Anforderungen bestimmt der Prüfer/die Prüferin; Wahlfach schriftlich: Der Kandidat/die Kandidatin kann auch für die schriftliche Wahlfachprüfung ein Rechtsfach frei wählen; der Prüfer/die Prüferin bestimmt, ob die Prüfung entweder in einer Hausarbeit und in einem mündlichen Gespräch zum Thema der Hausarbeit oder in einer schriftlichen Klausurarbeit besteht. Eine Anerkennung anderer bereits absolvierter Prüfungen (Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen für Berufstätige, Externistenprüfungen, anerkannte Lehrgänge einer Erwachsenenbildungseinrichtung) ist möglich. Jährlich finden vier Prüfungstermine (Jänner, Februar/März, Juni und September/Oktober) für die Fächer der Studienberechtigungsprüfung statt.
Die Vorbereitung zur Studienberechtigungsprüfung erfolgt nach Aussprache mit den bescheidmäßig zugeteilten Prüfern durch die Kandidatin/den Kandidaten selbstständig und eigenverantwortlich. Eine bestimmte Vorbereitungszeit ist nicht vorgeschrieben. Die Studienberechtigungsprüfung "Rechtswissenschaften" kann auch an anderen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Österreich abgelegt werden. Für die jeweiligen Besonderheiten in der Durchführung kontaktieren Sie bitte die zuständigen Ansprechpartner.