1. Studienvoranmeldung

 

Entsprechend der Verordnung des Rektorats betreffend die Voranmeldung von BewerberInnen zu Bachelor-, Master und Diplomstudien müssen BewerberInnen, die eine Zulassung zu einem Bachelor-, Master und Diplomstudium an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) anstreben, sich innerhalb der Anmeldefrist zum Studium an der JKU anmelden. Zum Zeitpunkt der Voranmeldung müssen die Voraussetzungen für die Zulassung zum beabsichtigten Studium nicht erfüllt sein. Die Voranmeldung ersetzt nicht den fristgerechten Antrag auf Zulassung zum Studium.

Die Anmeldefrist für das Wintersemester endet am 31. August und für das Sommersemester am 31. Jänner. Diese Voranmeldung haben Sie mit Ihrer Anmeldung für die Präsenzphase des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften bereits ordnungsgemäß durchgeführt (§ 4 Abs 2 Z 1 Voranmeldungs-Verordnung Voranmeldungs- JKU Linz).

 

2. Studienzulassung Online

Beachten Sie bitte, dass Sie zusätzlich zur Studienvoranmeldung eine „Studienzulassung Online“ durchführen müssen, die der Datenvorerfassung dient. Auch die „Studienzulassung Online“ (Datenvorerfassung) muss für das Wintersemester bis 31. August und für das Sommersemester bis 31. Jänner (https://voranmeldung.jku.at) erfolgen.

Die Voranmeldung besteht aus zwei Teilen. Bitte füllen Sie beide Teile vollständig aus! Nach Ausfüllen des 1. Teiles erhalten Sie auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Bestätigungscode. Diesen Code nehmen Sie bitte zur Inskription im Rahmen der Präsenzphasen mit. Folgen Sie dem in der E-Mail angeführten Link, um zum 2. Teil der Datenvoranmeldung zu gelangen.

Bei Abschluss des zweiten Teiles der Voranmeldung wird Ihnen eine Identifikationsnummer zugeordnet, die Sie zur späteren Inskription (siehe unten 3. Inskription) neben den weiteren erforderlichen Dokumenten mitnehmen.

Wenn Sie bereits einmal an der Johannes Kepler Universität Linz (!!) inskribiert waren bzw. noch sind, ist diese Voranmeldung nicht möglich bzw. nicht mehr erforderlich.

 

3. Inskription

Im dritten Schritt müssen Sie die entsprechende Studienrichtung der Johannes Kepler Universität inskribieren. Diese Inskription können Sie im Rahmen der Präsenzphasen des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften direkt vor Ort durchführen.

 

a. Für die Inskription müssen folgende Unterlagen (im Original!) vorgelegt werden:

Ohne Originalunterlagen bzw. bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Inskription im Rahmen der Präsenzphase nicht durchgeführt werden!!!

* Reifeprüfungszeugnis (oder sonstiger Nachweis der Hochschulberechtigung)

* gültiger Reisepass (oder Lichtbildausweis + Staatsbürgerschaftsnachweis)

* Nachweis der Sozialversicherungsnummer (z.B. E-Card, grüne Versicherungskarte, Krankenschein)

* Ausdruck „Bestätigungscode“ nach Voranmeldung Teil 1

* Ausdruck Identifikationsnummer „Voranmeldung"

* ev. Nachweis der Lateinkenntnisse (Jahreszeugnis etc. - siehe http://www.linzer.rechtsstudien.at/de/3/38/195.html)

* ev. Heiratsurkunde (bei Namensänderungen seit der Reifeprüfung)

* ev. Nachweis über bereits erworbene akademische Grade (z.B. Diplomprüfungszeugnis)

* ev. Bescheid über die Zulassung zum Studium (bei ausländischer Reifeprüfung)

 

Bei Übertritt von einer anderen Universität zusätzlich(!) bzw. wenn Sie jemals auf einer Universität inskribiert waren:

* Abgangsbescheinigung (Eine Abgangsbescheinigung ist dann zwingend(!!!) erforderlich, wenn Sie im Rahmen Ihrer bisherigen Ausbildung jemals die Studienrichtung "Rechtswissenschaften" an einer anderen österr. Universität belegt haben, auch wenn dies vor vielen Jahren [auch über 20, 30 Jahre und mehr] war)!!! Der Stempel „abgemeldet am" im Studienbuchblatt ist NICHT ausreichend.

* Nachweis der Matrikelnummer (zB Studienbuchblatt, Studentenausweis ...)
   - Ihre Matrikelnummer behalten Sie bei!!! (Wenn Ihnen an einer österr. Universität bereits eine Matrikelnummer zugewiesen wurde (ev. auch Lehrgänge), so muss diese beibehalten werden.
     Die Daten werden im Bundesrechenzentrum geprüft. Wenn eine bereits existierende Matrikelnummer nicht angegeben wird, muss diese nach der Überprüfung kostenpflichtig korrigiert werden!)

 

b. Studierende mit einer ausländischen Reifeprüfung müssen einen Antrag auf Zulassung zum Studium in der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Universität Linz stellen
(http://www.jku.at/content/e262/e244/e3457/e3456/e3437/)!!

 

Davon ausgenommen sind: StudienbewerberInnen aus DEUTSCHLAND, die die Allgemeine Hochschulreife (Abiturzeugnis) erworben haben. Diese müssen kein gesondertes Ansuchen um Zulassung zum Studium stellen. Für sie gilt dasselbe Verfahren wie für österreichische StudienbewerberInnen. ACHTUNG: Dies gilt nur für Absolventen der Allgemeinen Hochschulreife und nicht für Absolventen der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreifen!

 

c. Lichtbilder für die Studentenausweise werden von uns im Rahmen der Präsenzphase angefertigt.

 

Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne telefonisch (0732/2468-1900), per E-Mail institut@linzer.rechtsstudien.at oder im Rahmen der Präsenzphasen zur Verfügung.