Multimedia Diplomstudium

Studienplan

 

Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften basiert auf dem Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz, den Sie abrufen können unter Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB].

Beachten Sie bitte, dass mit 1. Oktober 2009 ein geänderter Studienplan in Kraft tritt. Studierende, welche das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ab dem WS 2009/10 beginnen, unterliegen jedenfalls diesem geänderten Studienplan. Studierende, welche bis zum Beginn des SS 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Studienplans zu absolvieren. Studierende, welche ab WS 2010/11 neu in den zweiten Studienabschnitt eintreten, unterliegen jedenfalls dem geänderten Curriculum.

Studierene, welche den ersten oder den zweiten Abschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Studienabschnitts studieren können, unterliegen dem geänderten Curriculum jedenfalls ab dem Studienjahr 2015/16. Nähere Informationen zu In-Kraft-treten und Übergangsbestimmungen finden Sie in § 38 des geänderten Studienplans. 

Das (geänderte) Diplomstudium der Rechtswissenschaften dauert acht Semester und umfasst in zwei Studienabschnitten 147 Semesterstunden. Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.  

Der erste Studienabschnitt dauert zwei Semester und umfasst 33 Semesterstunden an Pflichtlehrveranstaltungen.

Der zweite Studienabschnitt dauert sechs Semester. Er umfasst 95 Semesterstunden an Pflichtlehrveranstaltungen, davon werden 18 Semesterstunden in Form eines Studienschwerpunktes absolviert. Die Studierenden müssen im Laufe des zweiten Studienabschnitts diesen Studienschwerpunkt wählen. Ein Wechsel des Studienschwerpunktes ist jederzeit möglich.

Die Diplomarbeit ist in Form einer wissenschaftlichen Hausarbeit abzufassen.

 

Überdies sind 15 Semesterstunden freie Wahlfächer aus dem Angebot aller anerkannten inländischen oder ausländischen Universitäten oder Hochschulen zu wählen. Als freie Wahlfächer empfehlen sich insbesondere Lehrveranstaltungen aus nicht gewählten Studienschwerpunkten und anderen Studienrichtungen der Johannes Kepler Universität Linz. Die Nachweise aus diesen Fächern müssen spätestens vor dem Antritt zur letzten Fachprüfung der zweiten Diplomprüfung erbracht werden.

 

1. Studienabschnitt

Nachfolgende Angaben beruhen bereits auf dem geänderten Studienplan Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB] (Fassung WS 2009/10).
 
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche den ersten Studienabschnitt ab WS 2009/10 neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den bisherigen Studienplan können Sie abrufen unter Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
2. Studierende, welche den ersten Studienabschnitt vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.

 

Lehrveranstaltungen

 

I. Privatrecht I  
 

1. Vorlesung Privatrecht I

2. Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I  

3. Übung Privatrecht I

   

 

II. Öffentliches Recht I  

 

1. Vorlesung Öffentliches Recht I

2. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I

3. Übung Öffentliches Recht I

   

 

III. Österreichische und europäische Rechtsgeschichte 

 

1. Vorlesung Geschichte des Öffentlichen Rechts

2. Vorlesung Privatrechtsgeschichte

3. Vorlesung Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte

4. Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte

   

 

IV. Römisches Recht
 
 

1. Vorlesung Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts

2. Vorlesung Obligationenrecht

3. Arbeitsgemeinschaft Falllösung aus römischem Recht

   

 

 
V. Juristische Fachsprache

 

Fachsprache Englisch („legal english“)
   

 

 

 
VI. Legal Gender Studies

 

Vorlesung mit integrierter Arbeitsgemeinschaft
Einführung in die Legal Gender Studies

 

 

   

 

 
VII. Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete für JuristInnen

 

1. Vorlesung mit integrierter Arbeitsgemeinschaft Volkswirtschaftslehre für JuristInnen

2. Vorlesung mit integrierter Arbeitsgemeinschaft Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für JuristInnen

 

 

   

 

Erste Diplomprüfung

Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden Fachprüfungen:

sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:

 

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2. Studienabschnitt

Studierende, die bis zum Beginn des Sommersemesters 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach dem bisherigen Studienplan bis zum Studienjahr 2015/16 zu studieren.

 

 
Die Angaben zum zweiten Studienabschnitt basieren daher noch auf den Bestimmungen des bisher geltenden Studienplans Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
 
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche ab dem WS 2010/11 den zweiten Studienabschnitt neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB].
2. Studierende, welche den zweiten Studienabschnitt vor dem WS 2010/11 begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.

 

 

Lehrveranstaltungen

 

I. Bürgerliches Recht

 

1. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil  

2. Vorlesung Schuldrecht Vertragstypen

3. Vorlesung Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse

4. Vorlesung Sachenrecht

5. Vorlesung Familien- und Erbrecht

6. Vorlesung Internationales Privatrecht

7. Übung aus bürgerlichem Recht

   

 

II. Arbeits- und Sozialrecht

 

1. Vorlesung Individualarbeitsrecht

2. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht

3. Vorlesung Grundzüge des Sozialrechts

   

 

III. Handelsrecht

 

 

1. Vorlesung Allgemeines Handelsrecht

2. Vorlesung Gesellschaftsrecht

3. Vorlesung Wertpapierrecht

4. Übung Handelsrecht

 

   

  

IV. Zivilprozessrecht 
 

 

1. Vorlesung mit Arbeitsgemeinschaft Erkenntnisverfahren

2. Vorlesung Vollstreckungsverfahren

3. Vorlesung Insolvenzrecht insbesondere Konkursrecht

4. Vorlesung Außerstreitverfahren

 

 

 

V. Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

 

1. Vorlesung Staats- und Verwaltungsorganisation

2. Vorlesung Staats- und Verwaltungshandeln

3. Vorlesung Grundrechte

4. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht und

-verfahren

5. Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht I (BauO, ROG, GewO)

6. Vorlesung Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Rechtsschutz
(VwGH, VfGH, EGMR, EuGH)

7. Übung oder Klausurenkurs aus Verfassungs- oder Verwaltungsrecht

   

 

VI. Europarecht und Völkerrecht

 

1. Vorlesung Völkerrecht

2. Vorlesung Europarecht

   

  

VII. Steuerrecht

 

1. Vorlesung Steuerrecht

   

 

VIII. Strafrecht

 

1. Vorlesung Strafrecht, Allgemeiner Teil

2. Vorlesung Strafrecht, Besonderer Teil

3. Vorlesung Strafprozessrecht

4. Vorlesung Sanktionen

5. Übung aus Strafrecht

   

 

Zweite Diplomprüfung

 

Der zweite Studienabschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:  

 sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:  

sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus zehn verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkten finden Sie hier

 

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Studienschwerpunkte

 

Aus dem nachstehenden Katalog können die Studierenden einen oder mehrere Studienschwerpunkte frei wählen. Jedenfalls ein Studienschwerpunkt ist vollständig abzuschließen.

  

I. Frauenrecht
 
 

 

II. Gerichtsbarkeit
 
 

 

III. Internationales Recht
 

 

   
IV. Öffentliche Verwaltung
 
 

 

V. Öffentliches Wirtschaftsrecht
 

 

VI. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung
 
 

 

   
VII. Staat, Gesellschaft und Politik

 

 
VIII. Umweltrecht

 


 
IX. Unternehmensrecht

 
 
X. Wirtschaftsprivatrecht
 

 
   

Diplomarbeit

 

Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Hausarbeit, welche die diskursive Erörterung einer theoretischen Fragestellung, die Analyse einer oder mehrerer Gerichts- oder Behördenentscheidungen oder ein Fallgutachten aus einem der Fächer der ersten oder der zweiten Diplomprüfung mit Ausnahme der freien Wahlfächer zum Inhalt hat.

Die Studierenden sind berechtigt, selbst ein Thema vorzuschlagen oder aus einer Vorschlagsliste auszuwählen. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Studiendekanin/den Studiendekan frühestens nach positiver Ablegung der entsprechenden Fachprüfung. Dabei können sie eine Betreuerin/einen Betreuer vorschlagen. Die Zuteilung an die Betreuerin/den Betreuer erfolgt durch die Studiendekanin/den Studiendekan einvernehmlich unter Bedachtnahme auf eine gleichmäßige Auslastung der Prüferinnen/Prüfer.  

 

Akademischer Grad

 

Den Absolventinnen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften wird der akademische Grad „Magistra der Rechtswissenschaften“, lateinisch „Magistra iuris“ verliehen, den Absolventen der akademische Grad „Magister der Rechtswissenschaften“, lateinisch „Magister iuris“. Für beide Geschlechter lautet die Abkürzung „Mag. iur.“.

 

 

 

 

 

Doktoratsstudium

Das geänderte Curriculum tritt mit dem 1. Oktober 2009 in Kraft und gilt für alle Zulassungen zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften ab dem Studienjahr 2009/10. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter Doktorat_Neu.pdf [20 KB]. Studierende die bereits vor Beginn des Studienjahres 2009/2010 zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften zugelassen waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.09.2017 nach den Vorschriften des bisher geltenden Doktoratsstudienplans abzuschliessen.
 

Das Doktoratsstudium dauert sechs Semester und umfasst die Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Wissenschaftlichen Vertiefung, das Verfassen einer Dissertation und das Rigorosum. 
 

Die Dissertation ist als Hausarbeit zu verfassen. Der/die Kandidat/in hat durch die Dissertation über die an eine Diplomarbeit zu stellenden Anforderungen hinaus darzutun, dass er/sie die Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Probleme erworben hat.  


 

 

 

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