Studienplan
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Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften basiert auf dem Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz, den Sie abrufen können unter Beachten Sie bitte, dass mit 1. Oktober 2009 ein geänderter Studienplan in Kraft tritt. Studierende, welche das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ab dem WS 2009/10 beginnen, unterliegen jedenfalls diesem geänderten Studienplan. Studierende, welche bis zum Beginn des SS 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Studienplans zu absolvieren. Studierende, welche ab WS 2010/11 neu in den zweiten Studienabschnitt eintreten, unterliegen jedenfalls dem geänderten Curriculum. Studierene, welche den ersten oder den zweiten Abschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Studienabschnitts studieren können, unterliegen dem geänderten Curriculum jedenfalls ab dem Studienjahr 2015/16. Nähere Informationen zu In-Kraft-treten und Übergangsbestimmungen finden Sie in § 38 des geänderten Studienplans. Das (geänderte) Diplomstudium der Rechtswissenschaften dauert acht Semester und umfasst in zwei Studienabschnitten 147 Semesterstunden. Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Der erste Studienabschnitt dauert zwei Semester und umfasst 33 Semesterstunden an Pflichtlehrveranstaltungen. Der zweite Studienabschnitt dauert sechs Semester. Er umfasst 95 Semesterstunden an Pflichtlehrveranstaltungen, davon werden 18 Semesterstunden in Form eines Studienschwerpunktes absolviert. Die Studierenden müssen im Laufe des zweiten Studienabschnitts diesen Studienschwerpunkt wählen. Ein Wechsel des Studienschwerpunktes ist jederzeit möglich. Die Diplomarbeit ist in Form einer wissenschaftlichen Hausarbeit abzufassen. |
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Überdies sind 15 Semesterstunden freie Wahlfächer aus dem Angebot aller anerkannten inländischen oder ausländischen Universitäten oder Hochschulen zu wählen. Als freie Wahlfächer empfehlen sich insbesondere Lehrveranstaltungen aus nicht gewählten Studienschwerpunkten und anderen Studienrichtungen der Johannes Kepler Universität Linz. Die Nachweise aus diesen Fächern müssen spätestens vor dem Antritt zur letzten Fachprüfung der zweiten Diplomprüfung erbracht werden.
1. Studienabschnitt
Nachfolgende Angaben beruhen bereits auf dem geänderten Studienplan
Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB] (Fassung WS 2009/10).
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche den ersten Studienabschnitt ab WS 2009/10 neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den bisherigen Studienplan können Sie abrufen unter
Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
2. Studierende, welche den ersten Studienabschnitt vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.
Lehrveranstaltungen
I. Privatrecht I1. Vorlesung Privatrecht I 2. Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I 3. Übung Privatrecht I |
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II. Öffentliches Recht I
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III. Österreichische und europäische Rechtsgeschichte
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IV. Römisches Recht
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V. Juristische Fachsprache
Fachsprache Englisch („legal english“)

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Erste Diplomprüfung
Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden Fachprüfungen:
- Privatrecht I
- Öffentliches Recht I
- Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte
- Römisches Recht
sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:
- aus einer Arbeitsgemeinschaft entweder aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“ nach Wahl der Studierenden
- aus einer Übung aus dem Fach „Privatrecht I“ oder „Öffentliches Recht I“
- Lehrveranstaltungsprüfung juristische Fachsprache (legal english)
- Lehrveranstaltungsprüfung Legal Gender Studies
- Lehrveranstaltungsprüfungen Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete (VWL/BWL)
2. Studienabschnitt
Studierende, die bis zum Beginn des Sommersemesters 2010 die erste Diplomprüfung bereits abgelegt haben, sind berechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach dem bisherigen Studienplan bis zum Studienjahr 2015/16 zu studieren.
Die Angaben zum zweiten Studienabschnitt basieren daher noch auf den Bestimmungen des bisher geltenden Studienplans
Diplomstudium_Alt.pdf [65 KB].
Bitte beachten Sie:
1. Studierende, welche ab dem WS 2010/11 den zweiten Studienabschnitt neu beginnen, unterliegen jedenfalls dem geänderten Studienplan. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter
Diplomstudium_Neu.pdf [98 KB].
2. Studierende, welche den zweiten Studienabschnitt vor dem WS 2010/11 begonnen haben, können diesen Studienabschnitt nach den Bestimmungen des bisherigen Curriculums bis spätestens Studienjahr 2015/16 studieren.
Lehrveranstaltungen
I. Bürgerliches Recht
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II. Arbeits- und Sozialrecht
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III. Handelsrecht
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IV. Zivilprozessrecht
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V. Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht
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VI. Europarecht und Völkerrecht
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VII. Steuerrecht
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VIII. Strafrecht
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Zweite Diplomprüfung
Der zweite Studienabschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung. Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:
- Bürgerliches Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Handelsrecht
- Zivilprozessrecht
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Europarecht
- Völkerrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:
- aus einer Übung aus Bürgerlichem Recht
- aus einer Übung oder einem Klausurenkurs aus Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht nach Wahl der Studierenden
- aus einer Übung aus Strafrecht.
sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus zehn verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkten finden Sie hier.
Studienschwerpunkte
Aus dem nachstehenden Katalog können die Studierenden einen oder mehrere Studienschwerpunkte frei wählen. Jedenfalls ein Studienschwerpunkt ist vollständig abzuschließen.
Diplomarbeit
Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Hausarbeit, welche die diskursive Erörterung einer theoretischen Fragestellung, die Analyse einer oder mehrerer Gerichts- oder Behördenentscheidungen oder ein Fallgutachten aus einem der Fächer der ersten oder der zweiten Diplomprüfung mit Ausnahme der freien Wahlfächer zum Inhalt hat.
Die Studierenden sind berechtigt, selbst ein Thema vorzuschlagen oder aus einer Vorschlagsliste auszuwählen. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Studiendekanin/den Studiendekan frühestens nach positiver Ablegung der entsprechenden Fachprüfung. Dabei können sie eine Betreuerin/einen Betreuer vorschlagen. Die Zuteilung an die Betreuerin/den Betreuer erfolgt durch die Studiendekanin/den Studiendekan einvernehmlich unter Bedachtnahme auf eine gleichmäßige Auslastung der Prüferinnen/Prüfer.
Akademischer Grad
Den Absolventinnen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften wird der akademische Grad „Magistra der Rechtswissenschaften“, lateinisch „Magistra iuris“ verliehen, den Absolventen der akademische Grad „Magister der Rechtswissenschaften“, lateinisch „Magister iuris“. Für beide Geschlechter lautet die Abkürzung „Mag. iur.“.
Doktoratsstudium
Das geänderte Curriculum tritt mit dem 1. Oktober 2009 in Kraft und gilt für alle Zulassungen zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften ab dem Studienjahr 2009/10. Den geänderten Studienplan können Sie abrufen unter
Doktorat_Neu.pdf [20 KB]. Studierende die bereits vor Beginn des Studienjahres 2009/2010 zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften zugelassen waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.09.2017 nach den Vorschriften des bisher geltenden Doktoratsstudienplans abzuschliessen.
Das Doktoratsstudium dauert sechs Semester und umfasst die Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Wissenschaftlichen Vertiefung, das Verfassen einer Dissertation und das Rigorosum.
Die Dissertation ist als Hausarbeit zu verfassen. Der/die Kandidat/in hat durch die Dissertation über die an eine Diplomarbeit zu stellenden Anforderungen hinaus darzutun, dass er/sie die Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Probleme erworben hat.













