ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

 

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage des Generalstudiums vertieft der Studienschwerpunkt die Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden der Studierenden im Bereich der für die öffentliche Verwaltung wichtigen Stoffbereiche. Die Zusammenschau des Verwaltungsrechts mit den Verwaltungswissenschaften ist besonderes Anliegen dieses Studienschwerpunktes. Der Studienschwerpunkt ermöglicht allen Studierenden eine vertiefte Ausbildung, die beruflich in der öffentlichen Verwaltung oder in den mit der öffentlichen Verwaltung zusammenhängenden Wirtschaftsbereichen tätig sein wollen.
 

 

Der Studienplan sieht für den Studienschwerpunkt Öffentliche Verwaltung folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

§ 17. Öffentliche Verwaltung:

1. Gesetzgebungslehre

2. Verwaltungslehre

3. Gemeinderecht

4. Besondere Verwaltungsverfahren (VVG, DVG, AgrvG 1950)

5. Besonderes Verwaltungsrecht II (Sicherheitsverwaltungs-, Staatsbürgerschafts-, Wasser-, Forst-, Berg-, Naturschutz-, Verkehrs- und Verkehrswegerecht)

6. Öffentliche Haushalte

7. Kirchen(verwaltungs)recht

8. Datenschutz, Amtsverschwiegenheit, Geheimhaltungspflichten